RS0096364 – OGH Rechtssatz
Die Urteilsfeststellung, es sei durch die einem Angeklagten zur Last fallende Vernachlässigung der Fürsorge "in zunehmenden Maß" eine gesundheitliche Schädigung eines Gefangenen eingetreten, reicht zur Prüfung, ob die Schädigung beträchtlich im Sinne des § 312 Abs 2 StGB war, nicht hin.