BundesrechtBundesgesetzeStrafgesetzbuchBesonderer TeilSiebenter Abschnitt Gemeingefährliche strafbare Handlungen und strafbare Handlungen gegen die Umwelt§ 180

§ 180Vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt

In Kraft seit 01. Juli 2006
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