JudikaturOGH

RS0094855 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 1991

Unter der weiteren Bedingung der Gefährdung einer größeren Anzahl von Menschen gilt das Deliktserfordernis einer - als solche unrechtsbegründenden - potentiellen (im weiteren Sinn abstrakten) Gefährdung für Leib oder Leben auch für den Umweltstraftatbestand der §§ 180 Abs 1 Z 1, 181 StGB idF StRÄG 1987.

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