11Os1/11y—OGH Entscheidung
20. Januar 2011
…die Verbesserung durch Nachholen einer Verteidigerunterschrift voraussetzt, dass eine meritorisch zu behandelnde Beschwerde eingebracht wurde (RIS Justiz RS0061469). Die Beschwerde war daher ohne Kostenzuspruch (§ 8 GRBG) zurückzuweisen. Der im Schriftsatz enthaltene Antrag, „den Gerichtsstandort laut § 28 StPO zu verlegen“, wurde von der Generalprokuratur der Oberstaatsanwaltschaft Wien zur weiteren…