BundesrechtBundesgesetzeFremdenpolizeigesetz 20055. Hauptstück Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes für Fremdenpolizei und Zurückweisung§ 35

§ 35Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einreise und des Aufenthalts

In Kraft seit 12. Juni 2026
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§ 35 Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einreise und des Aufenthalts — FPG | GesetzeFinden.at