EO
Gliederung
Siebenter Titel Verwertung, Versteigerung und Verteilung
§ 382b Schutz vor Gewalt in Wohnungen
Das Gericht hat einer Person, die einer anderen Person durch einen körperlichen Angriff, eine Drohung mit einem solchen oder ein die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigendes Verhalten das weitere Zusammenleben unzumutbar macht, auf deren Antrag
1. das Verlassen der Wohnung und deren unmittelbarer Umgebung aufzutragen und
2. die Rückkehr in die Wohnung und deren unmittelbare Umgebung zu verbieten,
wenn die Wohnung der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Antragstellers dient.
§ 38a SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 38a Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt
…eines Organs des öffentlichen Sicherheitsdienstes aufsuchen. (4) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind verpflichtet, den Gefährdeten über die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung nach §§ 382b und 382c EO und geeignete Opferschutzeinrichtungen ( § 25 Abs. 3 ) zu informieren. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, 1. sofern der Gefährdete minderjährig ist und es im…
§ 53a Datenverarbeitungen der Sicherheitsbehörden
…gefährlicher Angriff), Geltungsdauer der Maßnahme, Verstöße gegen verfügte Maßnahmen, Abgabestelle für Zwecke der Zustellung der Aufhebung des Betretungsverbotes oder einer einstweiligen Verfügung nach § 382b EO , und Verwaltungsdaten zu verarbeiten. Die Daten von Opfern sind längstens nach einem Jahr zu löschen. Bei mehreren Speicherungen bestimmt sich die Löschung nach dem Zeitpunkt…
§ 173 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 173 Zulässigkeit
…ein bereits erteiltes Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt nach § 38a Abs. 1 SPG oder eine einstweilige Verfügung nach § 382b EO nicht zu übertreten, samt Abnahme aller Schlüssel zur Wohnung, 4. die Weisung, an einem bestimmten Ort, bei einer bestimmten Familie zu wohnen, eine bestimmte Wohnung…
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