EO
Gliederung
Siebenter Titel Verwertung, Versteigerung und Verteilung
§ 291 Ermittlung der Berechnungsgrundlage
(1) Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage für den unpfändbaren Freibetrag (§ 291a) sind vom Gesamtbezug abzuziehen:
1. Beträge, die unmittelbar auf Grund steuer- oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Verpflichteten abzuführen sind;
1a. Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz;
2. die der Pfändung entzogenen Forderungen und Forderungsteile;
3. Beiträge, die der Verpflichtete an seine betrieblichen und überbetrieblichen Interessenvertretungen zu entrichten hat und auch entrichtet;
4. Beiträge, die der Verpflichtete zu einer Versicherung, deren Leistungen nach Art und Umfang jenen der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen, für sich oder seine unterhaltsberechtigten Angehörigen leistet, sofern kein Schutz aus der gesetzlichen Pflichtversicherung besteht.
(2) Der sich nach Abs. 1 ergebende Betrag ist abzurunden, und zwar bei Auszahlung für Monate auf einen durch 20, bei Auszahlung für Wochen auf einen durch fünf teilbaren Betrag und bei Auszahlung für Tage auf einen ganzen Betrag.
§ 291 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 291 Ermittlung der Berechnungsgrundlage
…§ 291. (1) Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage für den unpfändbaren Freibetrag ( § 291a ) sind vom Gesamtbezug abzuziehen: 1. Beträge, die unmittelbar auf Grund steuer- oder…
§ 486 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen zur EO-Novelle 2003
…Fassung der EO -Novelle 2003 ist anzuwenden, wenn die Sachen nach dem 31. Dezember 2003 nicht vorgefunden werden. (10) §§ 290, 290b, 291 Abs. 1, 291a, 291b und 292 EO in der Fassung der EO -Novelle 2003 sind anzuwenden, wenn die Leistungen nach dem 31. Dezember 2003 fällig werden; § 291d EO , wenn…
Art. 96 Artikel 96
…In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen (Anm.: Zu den §§ 54b, 54g, 66, 71, 74, 250, 272, 291, 291a, 291b, 291d, 292, 292h und 292j , RGBl. Nr. 79/1896) 1. Die Bestimmungen dieses Abschnitts treten – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt…
§ 291a Unpfändbarer Freibetrag
…„Existenzminimum“) § 291a. (1) Beschränkt pfändbare Forderungen, bei denen der sich nach § 291 ergebende Betrag (Berechnungsgrundlage) bei monatlicher Leistung den Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen ( § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb ASVG ) nicht…
§ 185 IO · IO · Insolvenzordnung
§ 185 Vermögensverzeichnis
…sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, deren Höhe in den letzten drei Monaten (samt Sonderzahlungen) sowie die für die Ermittlung des unpfändbaren Freibetrags nach § 291 Abs. 1 EO abzuziehenden Beträge, die Unterhaltsverpflichtungen sowie die für die Zusammenrechnung, Erhöhung und Herabsetzung des unpfändbaren Freibetrags maßgebenden Umstände anzuführen. Es ist weiters anzugeben, ob und inwieweit…
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