(1) Das Pflegegeld gebührt zwölfmal jährlich und beträgt monatlich
in Stufe 1 157,30 Euro (Anm. 1) ,
in Stufe 2 290,00 Euro (Anm. 2) ,
in Stufe 3 451,80 Euro (Anm. 3) ,
in Stufe 4 677,60 Euro (Anm. 4) ,
in Stufe 5 920,30 Euro (Anm. 5) ,
in Stufe 6 1285,20 Euro (Anm. 6) und
in Stufe 7 1688,90 Euro (Anm. 7)
(2) An die Stelle dieser Beträge treten mit Wirkung vom 1. Jänner 2020 und in der Folge mit Wirkung vom 1. Jänner jeden Jahres die mit dem Anpassungsfaktor des § 108f ASVG vervielfachten und gemäß § 18 Abs. 4 auf volle 10 Cent gerundeten Beträge. Der Vervielfachung sind die für das jeweils vorangegangene Jahr ermittelten und gerundeten Beträge zugrunde zu legen.
(3) Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat die sich gemäß Abs. 2 ergebenden Beträge und den gemäß § 47 Abs. 1 letzter Satz ergebenden Betrag für jedes Jahr durch Verordnung festzustellen. Diese Verordnung kann auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
(4) Die Anpassung des Pflegegeldes ist von Amts wegen vorzunehmen.
(_______________
Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 348/2019 für 2020: 160,10 €
gemäß BGBl. II Nr. 576/2020 für 2021: 162,50 €
gemäß BGBl. II Nr. 590/2021 für 2022: 165,40 €
gemäß BGBl. II Nr. 459/2022 für 2023: 175,00 €
gemäß BGBl. II Nr. 407/2023 für 2024: 192,00 €
gemäß BGBl. II Nr. 417/2024 für 2025: 200,80 €
Anm. 2: für 2020: 295,20 €
für 2021: 299,60 €
für 2022: 305,00 €
für 2023: 322,70 €
für 2024: 354,00 €
für 2025: 370,30 €
Anm. 3: für 2020: 459,90 €
für 2021: 466,80 €
für 2022: 475,20 €
für 2023: 502,80 €
für 2024: 551,60 €
für 2025: 577,00 €
Anm. 4: für 2020: 689,80 €
für 2021: 700,10 €
für 2022: 712,70 €
für 2023: 754,00 €
für 2024: 827,10 €
für 2025: 865,10 €
Anm. 5: für 2020: 936,90 €
für 2021: 951,00 €
für 2022: 968,10 €
für 2023: 1 024,20 €
für 2024: 1 123,50 €
für 2025: 1 175,20 €
Anm. 6: für 2020: 1 308,30 €
für 2021: 1 327,90 €
für 2022: 1 351,80 €
für 2023: 1 430,20 €
für 2024: 1 568,90 €
für 2025: 1 641,10 €
Anm. 7: für 2020: 1 719,30 €
für 2021: 1 745,10 €
für 2022: 1 776,50 €
für 2023: 1 879,50 €
für 2024: 2 061,80 €
für 2025: 2 156,60 €)
Rückverweise
BPGG · Bundespflegegeldgesetz
§ 5 Höhe des Pflegegeldes
… Euro (Anm. 2) , in Stufe 3 451,80 Euro (Anm. 3) , in Stufe 4 677,60 Euro (Anm. 4) , in Stufe 5 920,30 Euro (Anm. 5) , in Stufe 6 1285,20 Euro (Anm. 6) und in Stufe 7 1688,90 Euro (Anm. 7…
§ 21h Angehörigenbonus
…1) Personen, die einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 4 nach § 5 dieses Gesetzes in häuslicher Umgebung seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegen und keinen Anspruch auf einen Angehörigenbonus nach § 21g dieses Gesetzes haben, gebührt…
§ 47
…1) § 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 ist nicht anzuwenden, wenn die Antragstellung oder die Einleitung des amtswegigen Verfahrens vor dem 1…
§ 21g Angehörigenbonus bei Selbst- oder Weiterversicherung
…1) Personen, die einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 4 nach § 5 dieses Gesetzes in häuslicher Umgebung pflegen und sich aufgrund dieser Tätigkeit gemäß § 18a oder § 18b ASVG in der Pensionsversicherung selbstversichert…
NÖ GBedG 2025 · NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025
§ 55 § 55
…des Kindes, oder 2. einer in § 56 Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach § 5 BPGG unter gänzlicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung widmen oder 3. einer demenziell erkrankten oder minderjährigen, in § 54 Abs. 2 genannten Person…
Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 65 Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindesoder einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
…des Kindes, oder 2. einer in § 71 Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach § 5 Bundespflegegeldgesetz - BPGG unter gänzlicher Beanspruchung ihrer oder seiner Arbeitskraft in häuslicher Umgebung widmet oder 3. einer demenziell erkrankten oder minderjährigen in § 71 Abs. 1…
LBDG 1997 · Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
§ 95 Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes odereines pflegebedürftigen Angehörigen
…des Kindes, oder 2. einer in § 96a Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach § 5 BPGG unter gänzlicher Beanspruchung ihrer oder seiner Arbeitskraft in häuslicher Umgebung widmet oder 3. einer demenziell erkrankten oder minderjährigen in § 96a Abs. 1…
Bgld. GemBG 2014 · Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014
§ 108 Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindesoder einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
…des Kindes, oder 2. einer im § 114 Abs. 1 angeführten Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach § 5 Bundespflegegeldgesetz - BPGG unter gänzlicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung oder, 3. einer demenziell erkrankten oder minderjährigen in § 114 Abs. 1 genannten Person mit…
NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 51a § 51a
…des 45. Lebensjahres des Kindes, oder 2. einer in § 51 Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach § 5 Bundespflegegeldgesetz (BPGG), BGBl. Nr. 110/1993, unter gänzlicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung widmen, oder 3. einer demenziell erkrankten oder minderjährigen, in § 51 Abs. 1…
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 75c Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
…Kindes, oder 2. einer in § 78d Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach § 5 BPGG unter gänzlicher Beanspruchung ihrer oder seiner Arbeitskraft in häuslicher Umgebung widmet oder 3. einer demenziell erkrankten oder minderjährigen, in § 78d Abs. 1…
Bgld. LBedG 2020 · Burgenländisches Landesbedienstetengesetz 2020
§ 76 Karenzurlaub zur Pflege eines Kindes mit Behinderungoder pflegebedürftiger Angehöriger
…des Kindes, oder 2. einer in § 70 Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach § 5 BPGG unter gänzlicher Beanspruchung ihrer oder seiner Arbeitskraft in häuslicher Umgebung widmet oder 3. einer demenziell erkrankten oder minderjährigen in § 70 Abs. 1…
Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz
§ 28g Karenz zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
…2. eines nahen Angehörigen im Sinne des § 28a Abs. 1a mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach § 5 BPGG, unter gänzlicher Beanspruchung seiner Arbeitskraft in häuslicher Umgebung widmet oder 3. eines demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen im Sinne des § 28a Abs…
GVBG · NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976
§ 32e § 32e
…des 45. Lebensjahres des Kindes, oder 2. einer in § 32b Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach § 5 Bundespflegegeldgesetz (BPGG) unter gänzlicher Beanspruchung seiner Arbeitskraft in häuslicher Umgebung widmet oder 3. einer demenziell erkrankten oder minderjährigen, in § 32b Abs. 1 genannten Person mit Anspruch…
W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 63 Karenz zur Pflege eines behinderten Kindes oder einer bzw. eines pflegebedürftigen Angehörigen
…einer bzw. eines nahen Angehörigen im Sinn des § 60 Abs. 6 mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach § 5 BPGG oder mit einem Anspruch, der auf einer gleichartigen inländischen Rechtsvorschrift oder auf einer gleichartigen Rechtsvorschrift einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beruht, unter…
GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 94b § 94b
…des 45. Lebensjahres des Kindes, oder 2. einer in § 94a Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach § 5 Bundespflegegeldgesetz (BPGG) unter gänzlicher Beanspruchung seiner Arbeitskraft in häuslicher Umgebung widmet oder 3. einer demenziell erkrankten oder minderjährigen, in § 94a Abs. 1 genannten Person mit Anspruch…
LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 65c Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
…Kindes, oder 2. einer in § 66d Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach § 5 BPGG unter gänzlicher Beanspruchung ihrer oder seiner Arbeitskraft in häuslicher Umgebung widmet oder 3. einer demenziell erkrankten oder minderjährigen, in § 66d Abs. 1…
RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 75b Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
…Kindes, oder 2. einer in § 75e Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach § 5 Bundespflegegeldgesetz – BPGG, BGBl. Nr. 110/1993, unter gänzlicher Beanspruchung ihrer oder seiner Arbeitskraft in häuslicher Umgebung widmet oder 3. einer demenziell erkrankten oder minderjährigen, in §…
Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956
§ 41e Karenz zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
…2. eines nahen Angehörigen im Sinne des § 41a Abs. 1a mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach § 5 BPGG unter gänzlicher Beanspruchung seiner Arbeitskraft in häuslicher Umgebung widmet oder 3. eines demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen im Sinne des § 41a Abs…