Vertragsbedienstetengesetz 1948
Das Vertragsbedienstetengesetz (VBG) regelt die Arbeitsbedingungen und Pflichten von Vertragsbediensteten im österreichischen öffentlichen Dienst. Es betrifft Einstellung, Beförderung, Dienstverhältnisende und stellt sicher, dass die Rechte und Pflichten der Vertragsbediensteten gewahrt werden. Es trägt zur effizienten Verwaltung des öffentlichen Dienstes bei.
VBG
Anwendungsbereich
§ 1aSprachliche Gleichbehandlung
§ 1bEingetragene Partnerschaft
§ 2Kollektivverträge
§ 2aBesetzung von Planstellen
§ 2eWahrnehmung der Dienstgeberzuständigkeit
§ 3Aufnahme
§ 3aÜbernahme aus einem anderen Bundesdienstverhältnis
§ 3bÜbernahme durch ein anderes Ressort
§ 4Dienstvertrag
§ 4aBefristung von Dienstverhältnissen in besonderen Fällen
§ 4bPersonalverzeichnis
§ 5Allgemeine Dienstpflichten und Pflichtenangelobung
§ 5aDienstpflichten gegenüber Vorgesetzten
§ 5bDienstpflichten des Vorgesetzten und des Dienststellenleiters
§ 5cTelearbeit
§ 5dNebentätigkeit
§ 6Versetzung an einen anderen Dienstort
§ 6aDienstzuteilung
§ 6b(1) § 39a und § 39b BDG 1979 ist auf Vertragsbedie
§ 6cVerwendungsbeschränkungen
§ 7Dienstverhinderung
§ 7aVerwendungsbezeichnungen
§ 8aBezüge
§ 10Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas I
§ 11Monatsentgelt des Entlohnungsschemas I
§ 12Die Tätigkeit eines Verhandlungsschriftführers in
§ 13Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II
§ 14Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II