BundesrechtBundesgesetzeVertragsbedienstetengesetz 1948

Vertragsbedienstetengesetz 1948

Das Vertragsbedienstetengesetz (VBG) regelt die Arbeitsbedingungen und Pflichten von Vertragsbediensteten im österreichischen öffentlichen Dienst. Es betrifft Einstellung, Beförderung, Dienstverhältnisende und stellt sicher, dass die Rechte und Pflichten der Vertragsbediensteten gewahrt werden. Es trägt zur effizienten Verwaltung des öffentlichen Dienstes bei.

VBG
In Kraft bis 31. August 2025
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