BDG 1979
Gliederung
(1) Der Beamte tritt mit Ablauf des Monats, in dem er sein 65. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand („gesetzliches Pensionsalter“).
(2) Der zuständige Bundesminister kann den Übertritt des Beamten in den Ruhestand aufschieben, falls an seinem Verbleiben im Dienststand ein wichtiges dienstliches Interesse besteht. Der Aufschub darf jeweils höchstens für ein Jahr und insgesamt für höchstens fünf Jahre ausgesprochen werden.
§ 13 BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 13 Übertritt und Versetzung in den Ruhestand
…Übertritt in den Ruhestand § 13. (1) Der Beamte tritt mit Ablauf des Monats, in dem er sein 65. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand („gesetzliches Pensionsalter“). (2) Der zuständige…
§ 72 Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Menschen mit Behinderung
…Dienste einer Gebietskörperschaft, 3. Besitz eines Bescheides gemäß § 14 Abs. 1 oder 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, 4. Besitz einer Gleichstellungsbescheinigung gemäß § 13 Abs. 2 des Invalideneinstellungsgesetzes 1953, BGBl. Nr. 21, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 55/1958 oder gemäß § …
§ 151 Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit
… 151. (1) Militärpersonen auf Zeit stehen in einem zeitlich begrenzten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis in der Dauer von zumindest sechs Monaten. Die §§ 13 und 15b bis 16 sind nicht anzuwenden. (2) Das Dienstverhältnis endet durch Ablauf der Bestellungsdauer, sofern die Militärperson auf Zeit nicht wegen Dienstunfähigkeit in den…
§ 169 Ausnahmebestimmungen
…Universitätsprofessor gemäß § 161a nicht anzuwenden: 1. § 4 Abs. 1 Z 1 (Ernennungserfordernisse), 2. die §§ 10 bis 13 (provisorisches und definitives Dienstverhältnis, Übertritt in den Ruhestand), 3. § 22 (Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges), 4. die §§ 25 bis 31 (Grundausbildung…
§ 25 BB-SozPG · BB-SozPG · Bundesbediensteten-Sozialplangesetz
§ 25 Übergangsbestimmungen
…Ruhestand durch Erklärung (§ 15, allenfalls in Verbindung mit § 236c Abs. 1 BDG 1979) bewirken kann oder gemäß § 13 BDG 1979 in der ab 1. Jänner 2017 geltenden Fassung in den Ruhestand übertritt. Dies gilt nicht, wenn sich dadurch ein früheres als das in der…
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