BDG 1979
Gliederung
BESONDERER TEIL
3. Abschnitt MILITÄRISCHER DIENST
§ 171a Übertritt in den Ruhestand
Der Universitätsdozent tritt mit Ablauf des Studienjahres, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand. § 13 Abs. 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle des Jahres das Studienjahr tritt.
§ 171a BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
…§ 171a. Der Universitätsdozent tritt mit Ablauf des Studienjahres, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand. § 13 Abs. 2 ist mit…
…bei der Universität Wien, in Summe acht Jahre, ein Monat und 29 Tage, als Ruhegenussvordienstzeiten anerkannt. Der Beschwerdeführer wurde mit Ablauf des 30.09.2022 gemäß § 171a BDG 1979 in den Ruhestand versetzt. Es liegt keine rechtskräftige Ruhestandsversetzung durch die Dienstbehörde mit Stichtag 01.12.2021 (oder 31.10.2021) vor. 2. Beweiswürdigung: Es ist unstrittig, dass der…
Rückverweise