(1) Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension hat der (die) Versicherte, wenn
1. die Berufsunfähigkeit (§ 273) auf Grund des körperlichen oder geistigen Zustandes voraussichtlich dauerhaft vorliegt,
2. kein Rechtsanspruch auf zumutbare und zweckmäßige Maßnahmen im Sinne des § 270a besteht,
3. die Wartezeit erfüllt ist (§ 236) und
4. er (sie) am Stichtag (§ 223 Abs. 2) noch nicht die Voraussetzungen für eine Alterspension nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, mit Ausnahme der Alterspension nach § 4 Abs. 2 APG, erfüllt hat.
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010)
(3) § 254 Abs. 3 bis 8 ist entsprechend anzuwenden.
ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 271 Berufsunfähigkeitsrente.
…Berufsunfähigkeitsrente. § 271. (1) Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension hat der (die) Versicherte, wenn 1. die Berufsunfähigkeit (§ 273) auf Grund des körperlichen oder geistigen Zustandes voraussichtlich dauerhaft vorliegt…
§ 270a Anspruch auf berufliche Rehabilitation bei (drohender) Berufsunfähigkeit, Feststellung des Berufsfeldes
…Berufsfeldes § 270a. Anspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation haben versicherte Personen, wenn sie infolge ihres Gesundheitszustandes die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitspension (§ 271 Abs. 1) oder das Rehabilitationsgeld (§ 273b) – mit Ausnahme der Voraussetzung nach § 271 Abs. 1 Z 2 –…
§ 367 Bescheide der Versicherungsträger in Leistungssachen.
…vorgenommen wurde. (4) Wird eine beantragte Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit abgelehnt, weil dauernde Invalidität (§ 254) oder dauernde Berufsunfähigkeit (§ 271) auf Grund des körperlichen oder geistigen Zustandes nicht anzunehmen ist, so hat der Versicherungsträger von Amts wegen festzustellen, 1. ob und seit wann Invalidität (Berufsunfähigkeit…
§ 222 Leistungen der Pensionsversicherung.
…b) bei Invalidität die Invaliditätsrente aus der Pensionsversicherung der Arbeiter (§ 254), c) bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsrente aus der Pensionsversicherung der Angestellten (§ 271), d) berufliche Maßnahmen der Rehabilitation (§§ 253e, 270a); 3. aus dem Versicherungsfall des Todes a) die Hinterbliebenenrenten (§§ 257, 259, 270…
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