§ 108f Festsetzung des Anpassungsfaktors — ASVG
(1) Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat für jedes Kalenderjahr den Anpassungsfaktor unter Bedachtnahme auf den Richtwert festzusetzen.
(2) Der Richtwert ist so festzusetzen, dass die Erhöhung der Pensionen auf Grund der Anpassung mit dem Richtwert der Erhöhung der Verbraucherpreise nach Abs. 3 entspricht. Er ist auf drei Dezimalstellen zu runden.
(3) Die Erhöhung der Verbraucherpreise ist auf Grund der durchschnittlichen Erhöhung in zwölf Kalendermonaten bis zum Juli des Jahres, das dem Anpassungsjahr vorangeht, zu ermitteln, wobei der Verbraucherpreisindex 2000 oder ein an seine Stelle tretender Index heranzuziehen ist. Dazu ist das arithmetische Mittel der für den Berechnungszeitraum von der Statistik Austria veröffentlichten Jahresinflationsraten zu bilden.
§ 59 BB-PG · BB-PG · Bundesbahn-Pensionsgesetz
§ 59 Anpassung der Betragsgrenzen
…56 Abs. 2 Z 3 angeführten Eurobeträge sind erstmals mit Wirkung ab 1. Jänner 2002 mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG zu vervielfachen.…
§ 14b Erhöhung des Witwen- und Witwerversorgungsbezuges
…jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2010, der unter Bedachtnahme auf § 108 Abs. 6 ASVG mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG) vervielfachte Betrag. (2) Die Erhöhung des Versorgungsbezuges nach Abs. 1 ist erstmalig im Zuge der Bemessung des Versorgungsbezuges vorzunehmen. Sie gebührt ab dem Beginn…
§ 72 Kontoerstgutschrift für nach dem 31. Dezember 1975 geborene Beamtinnen und Beamte
…7 zum APG – erhöht um den um 30 % erhöhten Prozentsatz, der dem Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 und § 108f ASVG für das Jahr 2013 entspricht – aufzuwerten. Die Ruhegenussbemessungsgrundlage beträgt 83% der Ruhegenussberechnungsgrundlage. (3) Die nach Abs. 2 ermittelte Pensionshöhe bildet den Ausgangsbetrag für…
§ 53d
…sowie der Divisor in Abs. 4 Z 1 sind mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 und § 108f ASVG zu vervielfachen.…
Teilpensionsgesetz
§ 5 Anpassung der Betragsgrenzen
…Die im § 2 genannten Beträge sind mit Wirkung vom 1. Jänner eines jeden Jahres mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG zu vervielfachen.…
Art. 2 § 39b AlVG · AlVG · Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Art. 2 § 39b Umschulungsgeld
…für die Dauer der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation jährlich mit Wirksamkeit ab 1. Jänner mit dem Anpassungsfaktor des betreffenden Kalenderjahres (§ 108f ASVG) zu vervielfachen. In den Jahren 2026 und 2027 erfolgt keine Valorisierung mit dem Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG).…
Art. 2 § 20 Ausmaß des Arbeitslosengeldes
…dreifache Schulungszuschlag. Der Schulungszuschlag sowie der Grenzbetrag für den fünffachen Schulungszuschlag ist jährlich, erstmals für das Jahr 2024, mit dem Anpassungsfaktor gemäß § 108f ASVG zu vervielfachen und kaufmännisch auf einen Cent zu runden. Zuschussleistungen von Ausbildungsträgern und Betrieben sind nur in einem Ausmaß zulässig, das die Geringfügigkeitsgrenze gemäß §…
§ 6 UVG · UVG · Unterhaltsvorschußgesetz 1985
§ 6
…den Richtsatz für pensionsberechtigte Halbwaisen nach § 293 Abs. 1 Buchstabe c bb erster Fall ASVG, vervielfacht mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG), nicht übersteigen. (2) In den Fällen des § 4 Z 2, 3 und 4 sind, vorbehaltlich der § 5 Abs. 4…
§ 3 HEG · HEG · Heeresentschädigungsgesetz
§ 3 Mindestbemessungsgrundlage
…treten ab 1. Jänner eines jeden Jahres die unter Bedachtnahme auf § 108 Abs. 6 ASVG mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG) vervielfachten Beträge.…
§ 16 FLAG · FLAG · Familienlastenausgleichsgesetz 1967
§ 16
… 2025, sind die Beträge gemäß §§ 5 Abs. 1 und 6 Abs. 3 jeweils mit dem Anpassungsfaktor des § 108f ASVG zu vervielfachen. Der Vervielfachung sind die Beträge zugrunde zu legen, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres in Geltung stehen. Die vervielfachten Beträge sind…
Schülerbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2023
Art. 1
…9 und 10 sowie § 20a werden mit Wirksamkeit vom 1. September 2023 aufgrund des für dieses Jahr geltenden Anpassungsfaktors des § 108f ASVG wie folgt festgesetzt: 1. im § 4 Abs. 4 statt 5 618,00 Euro mit 5 944,00 Euro 2. im…
§ 345 GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 345 Schlussbestimmungen zu Art. 49 Teil 2 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 35 (39. Novelle)
…Abs. 1 erster Satz sind die Pensionen in den Kalenderjahren 2013 und 2014 so zu erhöhen, dass der dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG) entsprechende Erhöhungsprozentsatz 1. im Kalenderjahr 2013 um einen Prozentpunkt und 2. im Kalenderjahr 2014 um 0,8 Prozentpunkte vermindert wird. (4) § …
Art. 2 S.SHG · S.SHG · Salzburger Sozialhilfegesetz
Art. 2
… Jänner 1996, für jedes Kalenderjahr durch Verordnung neu festzusetzen, wobei jeweils die im vergangenen Kalenderjahr in Geltung gestandenen Sätze mit dem nach § 108f ASVG festgesetzten Anpassungsfaktor zu vervielfachen sind. Dabei sind Beträge ab einschließlich 5 Cent auf den nächsten durch 10 teilbaren Centbetrag aufzurunden und Beträge unter 5 Cent…
§ 32a StudFG · StudFG · Studienförderungsgesetz 1992
§ 32a Jährliche Valorisierung der Studienbeihilfe
…ab 1. September eines jeden Jahres, erstmals ab 1. September 2023, die mit dem für dieses Jahr geltenden Anpassungsfaktor des § 108f ASVG vervielfachten und auf Euro gerundeten Beträge. Der Vervielfachung sind die für das jeweils vorangegangene Jahr gemäß Abs. 2 festgestellten Beträge zugrunde zu legen. (1a…
§ 15b Oö. L-PG · Oö. L-PG · Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz
§ 15b Erhöhung des Witwen- und Witwerversorgungsbezugs
…des überlebenden Ehegatten bzw. der überlebenden Ehegattin nicht den Betrag von 1.716,63 Euro im Jahr 2011, der jährlich mit dem Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG anzupassen und auf zwei Kommastellen zu runden ist, so ist, solange diese Voraussetzung zutrifft, der Versorgungsbezug soweit zu erhöhen, dass die Summe den genannten Betrag…
§ 37e AMSG · AMSG · Arbeitsmarktservicegesetz
§ 37e Weiterbildungsbeihilfe
…und höchstens in Höhe von 67,94 Euro täglich gewährt. Die Weiterbildungsbeihilfe ist ab dem Jahr 2026 jährlich mit dem Anpassungsfaktor gemäß § 108f ASVG zu vervielfachen und kaufmännisch auf einen Cent zu runden. (7) Arbeitgeber, die mit Beschäftigten, deren monatliches Bruttoentgelt die Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG…
Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen
§ 31a Erhöhung des Witwer-/Witwenversorgungsbezuges
…jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2006, der unter Bedachtnahme auf § 108 Abs. 9 ASVG mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG) vervielfachte Betrag. (2) Die Erhöhung des Versorgungsbezuges nach Abs. 1 ist erstmals im Zuge der Bemessung des Versorgungsbezuges vorzunehmen. Sie gebührt ab dem Beginn…
§ 24d KBGG · KBGG · Kinderbetreuungsgeldgesetz
§ 24d Sonderleistungen
…Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals mit 1. Jänner 2023, ist diese Sonderleistung mit dem Anpassungsfaktor des § 108f ASVG zu vervielfachen, dasselbe gilt für den Grenzbetrag nach Abs. 1 erster Halbsatz. Der Vervielfachung ist der Betrag zugrunde zu legen, der am 31. …
§ 24a Höhe
…1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals mit 1. Jänner 2023, ist der Höchstbetrag (Abs. 2) mit dem Anpassungsfaktor des § 108f ASVG zu vervielfachen. Der Vervielfachung ist der Betrag zugrunde zu legen, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres in Geltung steht. Der vervielfachte Betrag ist…
§ 47 LBPG 2002 · LBPG 2002 · Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002
§ 47 Auswirkungen künftiger Änderungen dieses Gesetzesund Anpassung der wiederkehrenden Leistungen
…Kalenderjahr einen Anpassungsfaktor zu ermitteln und kundzumachen. Die Höhe des Anpassungsfaktors hat sich am Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 und § 108f ASVG zu orientieren. (3a) Die in § 634 Abs. 12 ASVG für das Kalenderjahr 2010 festgelegte Vorgangsweise bei der Pensionsanpassung ist bei den ersten…
§ 103 Vergleichsberechnung
… 4 Z 1 anzupassen sind. Die Höhe des Anpassungsfaktors hat sich am Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 und § 108f ASVG zu orientieren. Die Verordnung über die Anpassung ist erstmals im Jahr 2003 zu erlassen.…
§ 169 NÖ LBG · NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 169 § 169
…Anpassungsfaktor für das folgende Kalenderjahr unter Berücksichtigung des vorläufigen Anpassungsrichtwertes (§ 108 Abs. 6 ASVG) für das Anpassungsjahr, der Regelung des § 108f Abs. 2 ASVG und des Gutachtens der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (§ 108e ASVG) festzusetzen. Kommt ein Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung nicht oder nicht rechtzeitig…
§ 15b PG 1965 · PG 1965 · Pensionsgesetz 1965
§ 15b Erhöhung des Witwen- und Witwerversorgungsbezuges
…jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2010, der unter Bedachtnahme auf § 108 Abs. 6 ASVG mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG) vervielfachte Betrag. (2) Die Erhöhung des Versorgungsbezuges nach Abs. 1 ist erstmalig im Zuge der Bemessung des Versorgungsbezuges vorzunehmen. Sie gebührt ab dem Beginn…
§ 105a Kontoerstgutschrift für nach dem 31. Dezember 1975 geborene Beamtinnen und Beamte
…7 zum APG – erhöht um den um 30 % erhöhten Prozentsatz, der dem Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 und § 108f ASVG für das Jahr 2013 entspricht – aufzuwerten. Die Ruhegenussbemessungsgrundlage beträgt 80% der Ruhegenussberechnungsgrundlage. Dazu ist ein Kinderzurechnungsbetrag zu ermitteln, der pro Monat einer Kindererziehung gemäß…
§ 94 Pensionsgesetz 1965
…sowie der Divisor in Abs. 4 Z 1 sind mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 und § 108f ASVG zu vervielfachen. (____________ Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 39/2022 für 2022: 2 863,26 Euro gemäß BGBl. II Nr…
§ 18f BThPG · BThPG · Bundestheaterpensionsgesetz
§ 18f
…sowie der Divisor in Abs. 4 Z 1 sind mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 und § 108f ASVG zu vervielfachen.…
§ 21d Kontoerstgutschrift für nach dem 31. Dezember 1975 geborene Bundestheaterbedienstete
…7 zum APG – erhöht um den um 30 % erhöhten Prozentsatz, der dem Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 und § 108f ASVG für das Jahr 2013 entspricht – aufzuwerten. Die Ruhegenussbemessungsgrundlage beträgt 80% der Ruhegenussberechnungsgrundlage. Dazu ist ein Kinderzurechnungsbetrag zu ermitteln, der pro Monat einer Kindererziehung gemäß…
§ 58 DPL 1972 · DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 58 § 58
…Anpassungsfaktor für das folgende Kalenderjahr unter Berücksichtigung des vorläufigen Anpassungsrichtwertes (§ 108 Abs. 6 ASVG) für das Anpassungsjahr, der Regelung des § 108f Abs. 2 ASVG und des Gutachtens der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (§ 108e ASVG) festzusetzen. Kommt ein Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung nicht oder nicht rechtzeitig…
§ 80g § 80g
…Lagerung entsprechenden Aufwertungsfaktoren gemäß Anlage 7 zum APG - erhöht um den um 30 % erhöhten Prozentsatz, der dem Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 und § 108f ASVG für das Jahr 2013 entspricht - aufzuwerten. Die Ruhegenussbemessungsgrundlage beträgt 80 % der Ruhegenussberechnungsgrundlagen. Dazu ist ein Kinderzurechnungsbetrag zu ermitteln, der pro Monat einer Kindererziehung gemäß §…
§ 16 K-PG 2010 · K-PG 2010 · Kärntner Pensionsgesetz 2010 (K-PG 2010)
§ 16 § 16
…das folgende Kalenderjahr unter Berücksichtigung des Richtwertes (§ 108e Abs. 9 Z 1 ASVG) für das Anpassungsjahr, der Regelung des § 108f Abs. 2 ASVG und des Gutachtens der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (§ 108e ASVG) festzusetzen. Kommt ein Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung nicht oder nicht rechtzeitig…
Schülerbeihilfengesetz 1983
Art. 2 § 12 Erhöhung und Verminderung der Grundbeträge für die Schulbeihilfe und die Heimbeihilfe
…treten ab 1. September eines jeden Jahres, erstmals mit 1. September 2023, die mit dem für dieses Jahr geltenden Anpassungsfaktor des § 108f ASVG vervielfachten und auf Euro gerundeten Beträge. Die vervielfachten Beträge sind für jedes Schuljahr durch Verordnung festzustellen. Der Vervielfachung sind die für das jeweils vorangegangene Schuljahr…
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