ASVG
Gliederung
ERSTER TEIL. Allgemeine Bestimmungen.
ABSCHNITT VI. Leistungsansprüche.
§ 108f Festsetzung des Anpassungsfaktors
(1) Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat für jedes Kalenderjahr den Anpassungsfaktor unter Bedachtnahme auf den Richtwert festzusetzen.
(2) Der Richtwert ist so festzusetzen, dass die Erhöhung der Pensionen auf Grund der Anpassung mit dem Richtwert der Erhöhung der Verbraucherpreise nach Abs. 3 entspricht. Er ist auf drei Dezimalstellen zu runden.
(3) Die Erhöhung der Verbraucherpreise ist auf Grund der durchschnittlichen Erhöhung in zwölf Kalendermonaten bis zum Juli des Jahres, das dem Anpassungsjahr vorangeht, zu ermitteln, wobei der Verbraucherpreisindex 2000 oder ein an seine Stelle tretender Index heranzuziehen ist. Dazu ist das arithmetische Mittel der für den Berechnungszeitraum von der Statistik Austria veröffentlichten Jahresinflationsraten zu bilden.
§ 3 KBGG · KBGG · Kinderbetreuungsgeldgesetz
§ 3 Höhe und Anspruchsdauer
…Jänner eines jeden Jahres, erstmals mit 1. Jänner 2023, ist das Kinderbetreuungsgeld ( Abs. 1 erster Satz) mit dem Anpassungsfaktor des § 108f des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes ( ASVG ), BGBl. Nr. 189/1955, zu vervielfachen. Der Vervielfachung ist der Betrag zugrunde zu legen, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres in Geltung…
§ 24a Höhe
…1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals mit 1. Jänner 2023, ist der Höchstbetrag ( Abs. 2 ) mit dem Anpassungsfaktor des § 108f ASVG zu vervielfachen. Der Vervielfachung ist der Betrag zugrunde zu legen, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres in Geltung steht. Der vervielfachte Betrag ist…
§ 24d Sonderleistungen
…Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals mit 1. Jänner 2023, ist diese Sonderleistung mit dem Anpassungsfaktor des § 108f ASVG zu vervielfachen, dasselbe gilt für den Grenzbetrag nach Abs. 1 erster Halbsatz. Der Vervielfachung ist der Betrag zugrunde zu legen, der am 31. …
§ 3 FamZeitbG · FamZeitbG · Familienzeitbonusgesetz
§ 3 Höhe, Anspruchsdauer und Antragstellung
…Jänner eines jeden Jahres, erstmals mit 1. Jänner 2023, ist der Familienzeitbonus ( Abs. 1 erster Satz) mit dem Anpassungsfaktor des § 108f des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes ( ASVG ), BGBl. Nr. 189/1955, zu vervielfachen. Der Vervielfachung ist der Betrag zugrunde zu legen, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres in Geltung…
§ 5 UFG-AE · UFG-AE · Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende
§ 5 Zuwendungen des Fonds
…Halbwaisen gemäß § 293 Abs. 1 lit. c sublit. aa erster Fall ASVG , vervielfacht mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG gewährt werden. Begünstigte gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 erhalten zusätzlich zwei Zuwendungen jährlich. (2) Begünstigten gemäß § 4 Abs…
§ 6 Berücksichtigung des Einkommens
…innerhalb eines Kalenderjahres erzielten Einkommens als monatliches Einkommen. (3) Der Betrag in Abs. 2 wird jährlich mit dem jeweils geltenden Anpassungsfaktor gemäß § 108f ASVG vervielfacht. (4) Übersteigt das Einkommen die jeweilige Einkommensgrenze um weniger als den doppelten Betrag der wiederkehrenden Leistung gemäß § 5 Abs. 1 , so…
§ 5 BPGG · BPGG · Bundespflegegeldgesetz
§ 5 Höhe des Pflegegeldes
…Wirkung vom 1. Jänner 2020 und in der Folge mit Wirkung vom 1. Jänner jeden Jahres die mit dem Anpassungsfaktor des § 108f ASVG vervielfachten und gemäß § 18 Abs. 4 auf volle 10 Cent gerundeten Beträge. Der Vervielfachung sind die für das jeweils vorangegangene Jahr ermittelten…
§ 21h Angehörigenbonus
…mit Wirkung vom 1. Jänner 2025 und in der Folge mit Wirkung vom 1. Jänner jeden Jahres mit dem Anpassungsfaktor ( § 108f ASVG ) zu vervielfachen und auf volle 10 Cent zu runden. Der Vervielfachung sind die für das jeweils vorangegangene Jahr ermittelten und gerundeten Beträge zugrunde zu…
§ 44
…Wirkung vom 1. Jänner 2020 und in der Folge mit 1. Jänner jeden Jahres von Amts wegen mit dem Anpassungsfaktor des § 108f ASVG zu vervielfachen und gemäß § 18 Abs. 4 auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden. Der Vervielfachung sind die für das jeweils…
§ 46
…mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 und in weiterer Folge mit Wirkung vom 1. Jänner jeden Jahres mit dem Anpassungsfaktor des § 108f ASVG zu vervielfachen und gemäß § 18 Abs. 4 auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden. Der Vervielfachung sind die für das jeweils…
§ 97q GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 97q § 97q
…7 zum APG – erhöht um den um 30 % erhöhten Prozentsatz, der dem Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 und § 108f ASVG für das Jahr 2013 entspricht – aufzuwerten. Die Ruhegenussbemessungsgrundlage beträgt 80 % der Ruhegenussberechnungsgrundlagen. Dazu ist ein Kinderzurechnungsbetrag zu ermitteln, der pro Monat einer Kindererziehung…
§ 15b Oö. L-PG · Oö. L-PG · Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz
§ 15b Erhöhung des Witwen- und Witwerversorgungsbezugs
…des überlebenden Ehegatten bzw. der überlebenden Ehegattin nicht den Betrag von 1.716,63 Euro im Jahr 2011, der jährlich mit dem Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG anzupassen und auf zwei Kommastellen zu runden ist, so ist, solange diese Voraussetzung zutrifft, der Versorgungsbezug soweit zu erhöhen, dass die Summe den genannten Betrag…
§ 38 ElWG · ElWG · Elektrizitätswirtschaftsgesetz
§ 38 Besondere Bestimmungen für Lieferverträge mit gestütztem Preis
…des Verteilungsschlüssels in Abs. 4 gemeinschaftlich aufzubringen. Der genannte Betrag ist ab 1. Jänner 2027 jährlich mit dem Anpassungsfaktor des § 108f ASVG zu vervielfachen. Die Kosten ergeben sich aus 1. den Werten gemäß § 36 Abs. 4 Z 1, 2 und 3, 2. dem…
§ 16 K-PG 2010 · K-PG 2010 · Kärntner Pensionsgesetz 2010 (K-PG 2010)
§ 16 § 16
…das folgende Kalenderjahr unter Berücksichtigung des Richtwertes (§ 108e Abs. 9 Z 1 ASVG) für das Anpassungsjahr, der Regelung des § 108f Abs. 2 ASVG und des Gutachtens der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (§ 108e ASVG) festzusetzen. Kommt ein Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung nicht oder nicht rechtzeitig…
Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen
§ 31a Erhöhung des Witwer-/Witwenversorgungsbezuges
…jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2006, der unter Bedachtnahme auf § 108 Abs. 9 ASVG mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG) vervielfachte Betrag. (2) Die Erhöhung des Versorgungsbezuges nach Abs. 1 ist erstmals im Zuge der Bemessung des Versorgungsbezuges vorzunehmen. Sie gebührt ab dem Beginn…
Schülerbeihilfengesetz 1983
Art. 2 § 12 Erhöhung und Verminderung der Grundbeträge für die Schulbeihilfe und die Heimbeihilfe
…treten ab 1. September eines jeden Jahres, erstmals mit 1. September 2023, die mit dem für dieses Jahr geltenden Anpassungsfaktor des § 108f ASVG vervielfachten und auf Euro gerundeten Beträge. Die vervielfachten Beträge sind für jedes Schuljahr durch Verordnung festzustellen. Der Vervielfachung sind die für das jeweils vorangegangene Schuljahr…
Rückverweise