6Ob90/69—OGH Entscheidung
23. April 1969
…er vorwirft, sie werde insbesondere nicht der Parteienabsicht gerecht, die bei Abschluß eines gerichtlichen Vergleiches offenbar doch dahingehe, daß die Schriftform eingehalten werde. Nach § 884 ABGB. müsse daher angenommen werden, daß die Parteien vor Erfüllung dieser Form, also vor der Aufsetzung der unterschriebenen Vertragsurkunde, nicht gebunden sein wollen. Ebenso lehrt Ehrenzweig…