7Ob572/94—OGH Entscheidung
05. Oktober 1994
…Beklagte diesem, wenn auch nur schlüssig, zugestimmt hätte, ist nach den getroffenen Feststellungen nicht anzunehmen (vgl hiezu Rummel in Rummel2 I, Rz 2 zu § 884 ABGB). Zur Verzichtsannahme bedurfte der Beklagte, der zu Weihnachten 1990 18 1/2 Jahre alt war, weder eines gesetzlichen Vertreters noch einer Bewilligung des Pflegschaftsgerichtes, weil…