Zur Uebertragung des Eigenthumes unbeweglicher Sachen muß das Erwerbungsgeschäft in die dazu bestimmten öffentlichen Bücher eingetragen werden. Diese Eintragung nennt man Einverleibung (Intabulation).
Rückverweise
Aus § 431 ABGB zu schließen, der Gesetzgeber habe die in § 9 Abs 2 StadtErnG normierte Genehmigungspflicht für die "Übertragung des Eigentums" an Liegenschaften im Assanierungsgebiet auch auf…
Der in § 431 ABGB normierte Vertrauensgrundsatz greift nur so weit Platz, als dies zum Schutz des Vertrauens auf das öffentliche Buch erforderlich ist. Der außerbücherliche Erwerber behält daher Recht…
des Zusammenlegungsplanes auf die Übernehmer über. Diese erwerben daher bereits vor Einverleibung ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch Eigentum an den Abfindungsgrundstücken (Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes des § 431 ABGB). 2) Nach § 24 Abs 2 Tir FLG 1969 treten die Grundabfindungen und Geldabfindungen sowie die Geldausgleiche hinsichtlich aller Rechtsbeziehungen zu dritten Personen an die…
Das Gesetz hat die Ausnahme vom Eintragungsgrundsatz (§ 431 ABGB) normiert (§ 425 ABGB), weshalb außerhalb dieses Bereiches kein Platz für sogenanntes außerbücherliches Eigentum sein kann. Soweit der Eintragungsgrundsatz herrscht, bewirkt die bloße Übergabe der…
1 rückzuübertragen, wenn sie am 08.05.1945 im Eigentum der den Anspruch geltend machenden natürlichen Person gestanden haben. Bei Liegenschaften ist die grundbücherliche Einverleibung maßgebend (§ 431 ABGB).…
Im § 2 Abs 2 BIG-Gesetz ist nicht der Eigentumserwerb des Liegenschaftskäufers, der nach dem Intabulationsprinzip sehr wohl der Einverleibung bedarf (§ 431 ABGB) normiert, sondern (erkennbar zur Vermeidung von Problemen, die das Intabulationsprinzip im Zusammenhang mit § 1120 ABGB auswirft) lediglich der Eintritt des Erwerbers in bestehende Rechtsverhältnisse…
der dazu gehörigen einzelnen Vermögensgegenstände nach den jeweils geltenden sachenrechtlichen Vorschriften vollzogen wurde ( §§ 426 ff ). Für den Bereich der Herrschaft des Eintragungsgrundsatzes ( § 431 ABGB ) bewirkt mangels Vorliegen der normierten Ausnahmen die bloße Übergabe einer Liegenschaft nicht den Übergang des Eigentums.…
…des Zusammenlegungsplanes auf die Übernehmer über. Diese erwerben daher bereits vor Einverleibung ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch Eigentum an den Abfindungsgrundstücken (Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes des § 431 ABGB) Die Grund- und Geldabfindungen sowie die Geldausgleiche nach § 24 Abs 2 TirFlG treten hinsichtlich aller Rechtsbeziehungen zu dritten Personen an die Stelle des alten…
die Erwerbungsart, so entsteht nach Eintritt der auflösenden Bedingung nur eine obligatorische Verpflichtung auf Rückübertragung des Eigentumsrechtes. Wegen des für Liegenschaften geltenden Eintragungsgrundsatzes des § 431 ABGB, dem gem § 444 ABGB auch für die Erlöschung des Eigentumsrechtes gilt, käme die auflösende Bedingtheit der Erwerbungsart überhaupt nur in der Form in Betracht…
…an der Baufläche (Spielbüchler in Rummel, ABGB2, Rz 4 zu § 418 mwN aus der Rechtsprechung). Darin liegt eine der Ausnahmen vom Einverleibungsgrundsatz des § 431 ABGB (Spielbüchler aaO Rz 2 zu § 431).…
…Übertragung nach § 22 GBG werde im Sinne der Lehre von Titel und Modus (§§ 380 und 425 ABGB) und des Eintragungsgrundsatzes (§ 431 ABGB) unter der Voraussetzung des Vorliegens einer geschlossenen Titelkette zur Vermeidung überflüssiger Eintragungen von Zwischeneintragungen abgesehen (RIS Justiz RS0107463; RS0060710). Die Antragsteller hätten dieses von der…
…und nicht die Grundbuchsmappe (vgl SZ 60/2; SZ 62/59; RZ 1990/65; EvBl 1990/105; EvBl 1993/193 ua; Spielbüchler in Rummel2 § 431 ABGB Rz 6; Koziol-Welser II9 101), auch nicht der Grundbuchsanlegungsakt (SZ 62/59). Es mag sein, daß die Ausführungen des Berufungsgerichtes über die Bedeutung des…
…es geht im vorliegenden Fall vielmehr ausschließlich und die sich aus einer Doppelveräußerung ergebenden Probleme (dazu Spielbüchler in Rummel ABGB I2 Rz 11 zu § 431 ABGB mwN insb. zur neueren oberstgerichtlichen Rechtsprechung); daß die Vorinstanzen dabei eine erhebliche Rechtsfrage iS des § 502 Abs 1 ZPO unzutreffend gelöst hätten, vermag die…
…war daher vor allem die Frage zu klären, ob die strittigen Grundstücke am Stichtag der Reichsautobahn gehört haben, also in deren Eigentum standen. Gemäß § 431 ABGB. erfolgt bei unbeweglichen Sachen die Übertragung des Eigentums und damit der Eigentumserwerb (von einigen hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen) durch die Eintragung des Erwerbungsgeschäftes in…
…23 § 14 WEG Rz 4; Gantner - Doshi aaO § 14 WEG Rz 14; Eccher/Riss in KBB 4 § 431 ABGB Rz 2; Würth in Rummel , ABGB³ § 14 WEG Rz 5; Rassi in Kodek , Grundbuchsrecht § 10 Rz 3…
…als spruchreif, so daß es auf die Mängel- und Beweisrüge der Berufung nicht mehr einging. Es führte aus: Da die Kläger mangels der gemäß § 431 ABGB erforderlichen Erwerbungsart noch nicht Eigentümer des Grundstückes 238 seien, könne ihrer Klage nur unter den Voraussetzungen des § 372 ABGB ein Erfolg beschieden sein. Danach…
…Erklärung abzugeben. Die ganze Liegenschaft sei ohne Beschränkung dem Erben eingeantwortet worden, der sie wieder an die Beklagte weiterverkauft hat. Das starre Eintragungsprinzip des § 431 ABGB. möge beim direkten Verkehr durchbrochen sein, im vorliegenden Fall habe aber die Beklagte nicht vom seinerzeitigen Verkäufer des Trennstückes an die Kläger, sondern von einem…
…untersagt hat, nur den gemeinen Wert für den Grund fordern. Nach herrschender Auffassung tritt unter diesen Voraussetzungen - als eine der Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz des § 431 ABGB (Spielbüchler in Rummel ABGB2, Rz 2 zu § 431) - außerbücherlicher Eigentumserwerb des Bauführers an der Baufläche ein (Spielbüchler aaO Rz 4 zu § 418 mwN aus der Rechtsprechung). Dieser…
…Ersitzung mit Ablauf der Ersitzungszeit erfolgte und diesfalls einer grundbücherlichen Eintragung nur deklaratorische Bedeutung zukommt (vgl Hinteregger in Schwimann Rz 9 und 11 zu § 431 ABGB). Daß die begehrte Eintragung nach § 136 GBG (Berichtigung des Grundbuchs auf Ansuchen) in Form der Einverleibung zu erfolgen hat (vgl ÖBA 1993/364 [Hoyer…
Der Gesetzestext erfordert es, dass Erwerb im Sinn des § 5 Abs 2 WEG nicht nur die sachenrechtliche Verfügung (§ 431 ABGB), sondern bereits den Rechtsvorgang erfasst, der dem liegenschaftsfremden Dritten einen Anspruch auf sachenrechtliche Übereignung des Mindestanteils gibt, mit dem das ausschließliche Nutzungsrecht an einem KFZ…
die Anteile der übrigen Teilhaber sind und zur Vollendung des Erwerbs ( Begründung des Alleineigentums ) die Übergabe ( bei verbücherten Liegenschaften also die Einverleibung iS des § 431 ABGB ) erforderlich ist. Das gilt für den Teilungsvertrag als auch für den Urteilsspruch.…
…es sich dabei inhaltlich ebenso um Volleigentum wie im Falle des Vorliegens anderer Eigentumsbeschränkungen, sei es vertraglicher oder gesetzlicher handelt, hat wegen des Intabulationsprinzips (§ 431 ABGB) zwingend zur Folge, daß es im Grundbuch einzutragen ist. § 9 GBG, wonach im Grundbuch nur dingliche Rechte eingetragen werden können, steht dem nicht entgegen…
…Jänner 1992 zu laufen begann, wurde somit gewahrt. In der Sache selbst ist den Argumenten der Rechtsmittelwerberin nicht zu folgen. Richtig ist, daß gemäß § 431 ABGB zur Übertragung des Eigentums einer Liegenschaft das Erwerbungsgeschäft in die dazu bestimmten öffentlichen Bücher eingetragen werden muß. Daraus zu schließen, der Gesetzgeber habe die in…
…beruft sich zum Nachweis für ihren Eigentumserwerb auf das mit der Alleinerbin abgeschlossene Pflichteilsübereinkommen. Insoweit normiert das Gesetz keine Ausnahme vom Eintragungsgrundsatz (dazu § 431 ABGB), sodass kein Raum für sogenanntes „außerbücherliches Eigentum“ besteht (RIS-Justiz RS0011111). Das Pflichtteilsübereinkommen gibt der Antragstellerin daher lediglich einen Titel auf Erwerb des…
…und Belastungsverbot der Verbücherung des bereits zuvor perfektionierten (mit einer Aufsandungserklärung versehenen) Kaufvertrags nicht entgegenstand (RIS-Justiz RS0005091). Im Hinblick auf den geltenden Eintragungsgrundsatz (§ 431 ABGB) kann auch keine Rede davon sein, dass die Rechtsmittelwerberin bereits (außerbücherliches) Miteigentum an der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft erworben hat, das einer Einverleibung des Käufers im Wege…
dort der Ausdruck "vormals" auf den Zeitpunkt vor der Regulierung bezogen wird. Daher Klärung der Eigentumsverhältnisse im Zeitpunkt der Regulierung erforderlich. Der Grundbuchsstand (vgl §431 ABGB - Intabulationsprinzip) muss nicht zwingend die wahren Eigentumsverhältnisse wiedergeben. Daher sind auch Dokumente von rechtlicher Bedeutung, die der Grundbuchseintragung zugrunde liegende oder auch andere, gegebenenfalls länger…
…684 zweiter Satz ABGB kann das Eigentumsrecht an der vermachten Sache nur nach den für die Erwerbung des Eigentums aufgestellten Vorschriften erlangt werden. § 431 ABGB sieht für die Übertragung des Eigentums an unbeweglichen Sachen die Einverleibung des Erwerbsgeschäfts in die öffentlichen Bücher vor. Der Erwerber eines Hauses tritt daher erst…
Das Eigentum an unbeweglichen Sachen, die im Grundbuch eingetragen sind, geht gemäß § 431 ABGB erst mit der Einverleibung des Eigentums zugunsten des Erwerbers auf diesen über. Daraus wurde abgeleitet, daß das im § 70 Abs 2 VersVG angeführte Kündigungsrecht…
…keine taugliche Erwerbsart für das Liegenschaftseigentum ist. Die Änderung des Eigentums der Mutter des Beklagten durch den Vergleich aus dem Jahr 1979 hätte gemäß § 431 ABGB der Einverleibung im Grundbuch bedurft. Im Ergebnis zutreffend haben die Vorinstanzen erkannt, dass hier der Fall einer Doppelveräußerung zu beurteilen ist. Hedwig W*****, die zunächst…
…angefochtenen Beschlusses im Sinne einer Bewilligung der begehrten Grundbuchseintragungen. Der Revisionsrekurs ist aus den vom Rekursgericht bezeichneten Gründen zulässig. Er ist auch berechtigt. Zufolge § 431 ABGB muss zur Übertragung des Eigentums an unbeweglichen Sachen das Erwerbungsgeschäft in die dazu bestimmten öffentlichen Bücher eingetragen werden. Zu diesem Zweck muss über das Erwerbungsgeschäft…
…RPflSlgG 496; EvBl 1976/114 = RPflSlgG 1747; SZ 55/58 = NZ 1983, 137; SZ 62/80 ua; vgl Spielbüchler in Rummel2, Rz 9 zu § 431 ABGB). Neben diesem Hinweis ist in Anwendung der Begründungserleichterung des § 126 Abs 3 GBG (vgl auch § 16 Abs 3 AußStrG iVm § 510 Abs…
… Ob 51/88 = SZ 61/151 = NZ 1988, 335 [ Hofmeister ]; Spielbüchler in Rummel ³ Rz 3 zu § 431 ABGB). Die in diesem Sinn eingeschränkte Kognitionsbefugnis des Grundbuchsgerichtes steht damit der Wahrnehmung von theoretisch möglichen Umständen entgegen, die Zweifel an der Richtigkeit des Grundbuchsstandes begründen…
…daher vor allem als Sanktion gegen ein unredliches Verhalten des Grundeigentümers gedacht. Nur unter diesen Voraussetzungen tritt - als eine der Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz des § 431 ABGB (Spielbüchler in Rummel ABGB2 Rz 2 zu § 431, Klicka in Schwimann, ABGB2 § 418 Rz 16 mwN) - außerbücherlicher Eigentumserwerb des Bauführers an der Baufläche ein. Nach ständiger Rechtsprechung…
das Eigentum auf den Zeitpunkt der Anmerkung zurückbezogen wird. Das Eigentum entsteht auch in diesem Fall erst mit seiner Einverleibung. Dies entspricht dem im § 431 ABGB verankerten Eintragungsgrundsatz. Der durch die Rangordnungsanmerkung beabsichtigte Schutz des späteren Erwerbers wird durch seinen befristeten Anspruch gesichert, die Löschung der der Rangordnung nachfolgenden Zwischeneintragungen zu…
…gibt es keine Besonderheiten. Der Erwerb eines bestehenden, bereits im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentumsobjekts bedarf schon nach allgemeinen sachenrechtlichen Grundsätzen der Einverleibung im Grundbuch (§ 431 ABGB). 3.4 Der derivative Erwerbsvorgang (Kauf eines bereits existierenden Wohnungseigentumsobjekts) ist erst mit der grundbücherlichen Einverleibung abgeschlossen. Die Erwerbsbeschränkungen in § 5 Abs …
…RS0011576). Dass die Besteller mangels Einverleibung ihres Eigentumsrechts am Weg im Grundbuch im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nicht Eigentümer des dienenden Grundstücks waren (§ 431 ABGB; Spielbüchler in Rummel³, ABGB § 431 Rz 1 u 11 mwN), machte den Vertrag nicht ungültig (SZ 48/78). Die Vereinbarung vom 22. 8…
…vom 12. November 1975 erst nach dem 22. Juni 1976 erfolgt sei, ergebe sich, daß dieses Vermögen im Zeitpunkt der "Übergabe" im Sinne des § 431 ABGB, "also der bücherlichen Durchführung des Übergabevertrages", das einzige Vermögen der Mutter des Beklagten gebildet habe. Bei diesen 6/10 Liegenschaftsanteilen sei nämlich eine reale Übergabe…
…Berechtigung ihres Klagebegehrens und der fehlenden Berechtigung des Widerklagebegehrens - originär mit Ablauf der Ersitzungszeit durch Ersitzung erworben haben (SZ 55/191; Hinteregger in Schwimann2, § 431 ABGB Rz 9). Die Ersitzung schafft zwar originär Eigentum, läßt aber einen ersessenen Grundstreifen nicht dem Grundstück des Ersitzers zuwachsen; der Grenzverlauf zwischen zwei Grundstücken kann…
…exekutiven Zugriff der Gläubiger entzogen ist, ihnen also der Haftungsfonds des Schuldners genommen wird. Das ist bei Liegenschaften im Bereich der Herrschaft des Eintragungsgrundsatzes (§ 431 ABGB), dessen Ausnahmen hier nicht vorliegen, die grundbücherliche Einverleibung (JBl. 1980, 95; vgl. JBl. 1977, 257; SZ 48/107 u.a.; Koziol - Welser[5] II, 63; Bydlinski…
…eingetragen werden (RIS Justiz RS0060269, insbesondere [T4]; Hinteregger in Schwimann³ Vor §§ 431 446 ABGB Rz 19; Spielbüchler in Rummel³ § 431 ABGB Rz 9 mwN). Wird der Rechtserwerb von einer aufschiebenden Bedingung, insbesondere der Erbringung einer Gegenleistung abhängig gemacht, ist für die Einverleibung auch der Eintritt der…