JudikaturOGH

RS0106111 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 1996

Im § 2 Abs 2 BIG-Gesetz ist nicht der Eigentumserwerb des Liegenschaftskäufers, der nach dem Intabulationsprinzip sehr wohl der Einverleibung bedarf (§ 431 ABGB) normiert, sondern (erkennbar zur Vermeidung von Problemen, die das Intabulationsprinzip im Zusammenhang mit § 1120 ABGB auswirft) lediglich der Eintritt des Erwerbers in bestehende Rechtsverhältnisse des Veräußerers mit Dritten, etwa in Bestandverträge; unter dem Gesichtspunkt des § 2 Abs 2 BIG-Gesetz kommen daher die Eintragungserleichterungen des § 136 Abs 1 GBG nicht in Betracht.

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