Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 11.851,- und ihrer Nebenintervenientin die mit S 15.643,98 (darin S 2.607,33 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu zahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 6. Mai 1982, Zl. MBA 22-09/001/2/Str, hatte der M*** DER STADT WIEN zwei von der Nebenintervenientin importierte Schimpansen ("Rosi" und "Hiasl") gemäß § 12 Abs 2 des BG 1. Juli 1981 BGBl 1982/189 zur Durchführung des Übereinkommens vom 3. März 1973 über den in…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Beklagte meint, daß seine Weigerung, die in Verwahrung genommenen Schimpansen auszufolgen, eine gerechtfertigte Notwehrhandlung sei. § 222 StGB schütze das Tier schlechthin. Bei Ausfolgung der Schimpansen - letztlich - an die Nebenintervenientin würden diese, w…