Spruch Der Revision der klagenden Partei wird ebensowenig Folge gegeben wie dem Rekurs der beklagten Partei. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.058,88 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 676,48 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen. Die Koste…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin einer reinrassigen deutschen Schäferhündin; die Beklagte, die etwa ein bis eineinhalb Kilometer vom Anwesen der Klägerin entfernt wohnt, ist Halterin eines etwa sechs Jahre alten Mischlingsrüden. Die Klägerin begehrte die Verurteilung der Beklagten…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist ebensowenig berechtigt wie der Rekurs der Beklagten. Die zum Anlaß der in § 1320 ABGB verankerten Verwahrungspflicht gemachte besondere Tiergefahr besteht in der allgemeinen Erfahrung, daß Tiere durch das von ihren Trieben und Instinkten gesteuerte, aber nicht vernunftg…