Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.
Rückverweise
…führt in jenen Grenzbereich, der die Einhaltung der objektiv gebotenen Sorgfalt bereits in Frage stellt. Ein Rennpferd, insbesondere im Renneinsatz, ist ungeachtet des § 285a ABGB - auf Grund seiner potentiellen Gefährlichkeit durchaus mit "gefährlichen Sachen", für die besondere gesetzliche Bestimmungen eine Gefährdungshaftung vorsehen (insbesondere das EKHG), vergleichbar. Die Anlagen und Sachen…
…RS0112833), im Zweifel also eher zu verneinen sind. Diese Rechtslage ist auch für die Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts maßgeblich. Dem Umstand, dass nach § 285a ABGB Tiere keine Sachen sind, worauf die Beklagte im Revisionsrekursverfahren zutreffend hinweist, kommt insoweit keine weitere Bedeutung zu. Es entspricht herrschender Auffassung (vgl die zahlreichen Nachweise…
…zum Unfall am eigenen Hof eingestellt gewesen sei. Die von der zweiten Instanz zugelassene Revision des Klägers ist zulässig, aber nicht berechtigt. Nach § 285a ABGB idFd Gesetzes "über die Rechtsstellung von Tieren" (BGBl 1988/179) sind Tiere keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden…
…Sondertatbestand der Haftung aus dem Halten – hier eines Tieres (das ursprünglich als Sache iSd § 285 ABGB aufgefasst wurde; siehe nunmehr § 285a ABGB) – geregelt. Der Tierhalter haftet, wenn jemand durch das Tier „beschädigt“ wird, soweit er nicht beweist, dass „er für die erforderliche Verwahrung…
…die Impfung, Injektion, Transfusion, Infusion, Instillation und Blutabnahme bei Tieren nur von Tierärzten ausgeübt werden. Das Berufungsgericht qualifizierte diese Bestimmung im Zusammenhang mit § 285a ABGB, wonach Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden als Schutznorm gemäß § 1311 ABGB, weil sie den Schutz der Tiere und…
…die Rechte des Jagdausübungsberechtigten. Tiere sind nach dem Gesetz zwar keine Sachen; die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf sie aber grundsätzlich anzuwenden (§ 285a ABGB). Wird daher ein jagdbares Tier (dazu § 2 Abs 1 TJG 2004) bei einem Verkehrsunfall verletzt, besteht nach § 4 Abs…
… I 2013/111) als Staatsziel in der Verfassung verankert worden. [29] Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt (§ 285a ABGB). [30] Daher kann sich bei einem Tier (anders als bei einer leblosen Sache) niemand (erfolgreich) auf § 354 ABGB berufen und behaupten, er könne…
…Brauchbarkeit der Sache zur Erfüllung des ihr eigentümlichen Zweckes, wirtschaftlich betrachtet, beeinträchtigt wird (VersR 1978, 477, 478 mwN). Davon, daß ungeachtet der Bestimmung des § 285a ABGB auch Tierschäden vom Begriff des Sachschadens des Art 1 Abs 1 AHVB 1963 umfaßt sind, ist schon deshalb auszugehen, weil sich durch die Bestimmung des…
…übersteigen, soweit auch ein verständiger Tierhalter in der Lage des Geschädigten diese Kosten aufgewendet hätte. Diese Bestimmung des § 1332a ABGB wurde gleichzeitig mit § 285a ABGB der Tiere vom Sachbegriff ausnimmt, eingefügt, um deren schadenersatzrechtliche Sonderstellung hervorzuheben (vgl. JAB 497 BlgNr 17.GP1). § 1332a ABGB gewährt tatsächlich aufgewendete Kosten der…
…Schädiger zum Ersatz von ideellen Schäden verpflichten (1 Ob 160/98f SZ 71/156). [22] 5.2. Tiere sind zwar nach § 285a ABGB keine Sachen; die für Sachen geltenden Bestimmungen sind aber weiterhin auf sie anzuwenden, sofern keine abweichenden Reglungen bestehen. Eine solche abweichende Regelung ist § …
…beschränken (§ 71 Abs 3 AußStrG): Zutreffend gingen im Verfahren beide Parteien davon aus, dass auch angesichts der (programmatischen) Bestimmung des § 285a ABGB, wonach Tiere keine Sachen sind, sie durch besondere Gesetze geschützt werden und die für Sachen geltenden Vorschriften auf Tiere nur insoweit anzuwenden sind, als keine…
…sind auch die gemäß § 1320 ABGB zu ersetzenden „Tierschäden“ umfaßt, weil Tiere rechtlich auch nach Einfügung des § 285a ABGB weiterhin wie Sachen zu behandeln sind (SZ 68/9). Der hier zur Beurteilung anstehende Deckakt ist rechtlich als Sachbeschädigung anzusehen (SZ 68/9…
…Anprüchen zu begegnen, bedarf es einer engen Begrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises. In diesem Fall handelt es sich aber um einen Hund, der zwar gemäß § 285a ABGB keine Sache ist, auf den aber die sachenrechtlichen Vorschriften anzuwenden sind. Keinesfalls kann ein Hund unter den Begriff eines nahen Angehörigen subsumiert werden. Da der…
…berechtigt . [11] 1. Haustiere sind für die nacheheliche Aufteilung wie eine Sache zu behandeln. Dies gilt auch angesichts der programmatischen Bestimmung des § 285a ABGB, wonach Tiere keine Sachen sind, sie durch besondere Gesetze geschützt werden und die für Sachen geltenden Vorschriften auf Tiere nur insoweit anzuwenden sind, als keine…
… mH; Gimpel-Hinteregger ÖJZ 1989, 65 ff). Trotz der Betonung der Besonderheit von Tieren im Verhältnis zu anderen Sachen durch § 285a ABGB ist die Schädigung eines Tieres schadenersatzrechtlich als Vermögensschaden zu behandeln. Wird ein Tier getötet, verletzt oder sonst in seinem Wert vermindert, kommen folglich Schadenersatzansprüche, darunter…