ABGB
Gliederung
Verträge zugunsten Dritter
7. Abschnitt Liquidation
§ 1444 3) Entsagung.
In allen Fällen, in welchen der Gläubiger berechtiget ist, sich seines Rechtes zu begeben, kann er demselben auch zum Vortheile seines Schuldners entsagen, und hierdurch die Verbindlichkeit des Schuldners aufheben.
Es ist in der Rechtsprechung und Lehre anerkannt, dass ein Verzicht (eine Entsagung) nach § 1444 ABGB nicht nur ausdrücklich, sondern im Sinne des § 863 ABGB auch stillschweigend erfolgen kann (GlUNF 2406, Klang in Klang 2. Auflage VI S 530). Der…
…schenkungsweisen Verzicht der Konkursgläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen nach einem Anbot des Ersatzes des gesamten Schadens – im Sinn einer Entsagung nach § 1444 ABGB (vgl RIS-Justiz RS0095360 ) – gleichzusetzen (siehe auch RIS-Justiz RS0095147 zur vergleichsweisen Bereinigung eines umstrittenen Ersatzanspruchs). [19] Abgesehen davon sei darauf hingewiesen, dass dem…
…nach der Rechtsordnung geeignet ist, den betriebenen Anspruch zum Erlöschen zu bringen. Dazu gehören etwa die Zahlung ( § 1412 ABGB ), der Schulderlass ( § 1444 ABGB ) oder auch – wie hier – die Kompensation ( § 1438 ABGB ). Die Aufrechnung stellt daher grundsätzlich einen tauglichen Oppositionsgrund dar, wenn sie nach materiellem…
…gesetzlichen Schutzfrist von jedweder Dienstleistung unter Fortzahlung des Monatsentgelts freizustellen seien. Die Klägerin sei, so führt sie zur Begründung aus, im Sinne des § 1444 ABGB berechtigt gewesen, sich jederzeit ihres Rechtes auf Karenzurlaub zu begeben und nachträglich die Dauer des in Anspruch genommenen gesetzlichen Karenzurlaubes zu verkürzen. Die gemeinsame Geschäftsgrundlage…
…wird nach stRspr als Vertrag qualifiziert (RIS-Justiz RS0034122), für dessen Wirksamkeit es eines Titels bedarf (dazu etwa etwa Bydlinski in KBB 7 § 1444 ABGB Rz 3 mwH). Causa für den Verzicht der Stadtgemeinde E* war das stadtpolitische Anliegen, im Gegenzug mit dem vom Kläger zu verwirklichenden Projekt die…
…Vertrages zugunsten Dritter (§§ 881, 882 ABGB) zulässig. Bei der Vereinbarung eines Regressverzichts handle es sich um einen drittbegünstigenden Verzichtsvertrag im Sinn des § 1444 ABGB (Entsagung). Aus inhaltlicher Sicht sei der Abschluss des Regressverzichtsvertrags zugunsten Dritter insoweit zulässig, als Befreiungen dieser Drittbegünstigten von ihrer Schadenersatzpflicht sowohl für lediglich leicht fahrlässiges…
…verlangen (AS 55). Es ist sohin auf der Grundlage dieses Beweismittels ein Verzicht des Klägers gegenüber den beiden Personalschuldnern im Sinne des § 1444 ABGB nicht abzuleiten. Insoweit der Revisionswerber entsprechend seinen Berufungsausführungen auf die zeugenschaftliche Vernehmung des Dr. N* im Vorprozeß 2 Cg 1480/74 des…
…28/69, 7 Ob 52/73). Ob ein gültiger Pflichtteilsverzicht vorliegt, richtet sich daher nach den gesetzlichen Bestimmungen über den Schulderlaß (§ 1444 ABGB). Nach der nunmehr herrschenden Vertragstheorie bedarf die vom Verzichtenden abgegebene Entsagungserklärung wohl der Annahme des Schuldners (EvBl 1968/297, 1971/229, RZ …
…dargelegten Bereinigungswirkung ohne Belang sei. III. Das Berufungsgericht hat dazu Folgendes erwogen: 1. Der Vergleich (§ 1380 ABGB) ist vom Verzicht (§ 1444 ABGB) zu unterscheiden. Im Vergleich werden strittige oder zweifelhafte Tatumstände durch beiderseitiges Nachgeben einvernehmlich mit streitbereinigender Wirkung neu festgelegt; im zweitgenannten Fall verzichtet der Gläubiger auf…
…des Ersturteils anstrebt. Die Klägerin erstattete eine Rekursbeantwortung. Der Rekurs ist nicht berechtigt. Der Verzicht auf den durch Zwangsvollstreckung betriebenen Anspruch durch den Gläubiger (§ 1444 ABGB) stellt nach Rechtsprechung und Lehre (SZ 53/111; ÖBl 1988, 15 [Schmidt]; Heller/Berger/Stix, EO4, 373; Dullinger in Burgstaller/Deixler-Hübner, EO § 35…
…rechtlichen Beurteilung zu einer vom Erstgericht etwas abweichenden Rechtsfigur gelangte. Während nämlich das Erstgericht die Auffassung vertreten hatte, es liege kein Verzichtsvertrag iS des § 1444 ABGB vor, sondern ein außergerichtlicher Vergleich, ein Vertrag, mit welchem beiderseits anerkannt worden sei, daß eine Forderung aus den beiden Schuldscheinen und deren Nichtigkeit für keinen…
…den Eigentümer der mit dem Fruchtgenussrecht belasteten Liegenschaft, stellt sich idR aber die Auslegungsfrage nach einem (teilweisen) Verzicht des Fruchtgenussberechtigten auf seine Dienstbarkeit (§ 1444 ABGB; 5 Ob 193/02x; RIS Justiz RS0012152). Die Aufteilung der Nutzungsrechte kann aber von den Parteien ausdrücklich auch so festgelegt werden, dass die…
…Privatbeteiligter im Strafverfahren geltend mache. Die Erklärung habe keine über den Rahmen des Strafverfahrens hinausgehende Bedeutung in der Richtung eines Verzichtes im Sinne des § 1444 ABGB. Der Kläger wollte nur den Beklagten persönlich nicht belasten, hatte aber nicht die Absicht, auf seinen Schmerzengeldanspruch überhaupt zu verzichten. Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes…
…nicht Folge. Aus den Entscheidungsgründen: Da der Gläubiger über sein Recht verfügen kann, steht es ihm auch frei, darauf zugunsten des Schuldners zu verzichten (§ 1444 ABGB). Der Verzicht muß nach herrschender Auffassung nicht in jener Form abgegeben werden, in der die Schuld begrundet wurde; eine Form ist vielmehr nicht vorgesehen, auch…
…Beweiswiederholung allerdings nicht übernommene) Zusage Dr. T*****s gegenüber dem Zweitbeklagten, honorarmäßig voll abgedeckt zu sein, als Verzicht auf weitere Honorarforderungen im Sinne des § 1444 ABGB zu werten. Das Berufungsgericht gab der Berufung der klagenden Partei Folge, hob das Ersturteil auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an…
…nicht geschadet (SZ 50/91; Mader/Janisch in Schwimann³, ABGB § 1463 Rz 3). Die durch Ersitzung außerbücherlich erworbene Dienstbarkeit wäre durch Verzicht (§ 1444 ABGB) nur dann erloschen (§ 524 ABGB), wenn alle Miteigentümer des herrschenden Grundstücks verzichtet hätten (Hofmann in Rummel³, ABGB § 524 Rz 2). Davon kann…
…vorgenommen werden kann". Die Löschungserklärung vom 22. 1. 2007 enthält also nach ihrem eindeutigen Wortlaut einen Rechtsverzicht der Marktgemeinde S*****. 4. Der Verzicht (Entsagung; § 1444 ABGB) führt zum Erlöschen verzichtbarer Rechte (Dullinger in Rummel³, § 1444 ABGB Rz 1; Heidinger in Schwimann³, § 1444 ABGB Rz 1). Er erfolgt…
…Verzichts mit den für das Grundbuchsverfahren maßgeblichen Entscheidungsgrundlagen nicht erwiesen. Das Recht des Fruchtgenusses erlösche zwar auch durch Verzicht des Berechtigten gemäß §§ 524, 1444 ABGB, doch gelte nach herrschender Lehre der Eintragungsgrundsatz (vgl Dullinger in Rummel ABGB³ Rz 8 zu § 1444 ABGB; gegenteilig: EvBl 1963/162). Nach Ansicht…
…Verzicht als Verfügungsgeschäft erfordert daher keinen Notariatsakt (1 Ob 142/10d MietSlg 62.192; RIS Justiz RS0034030; Griss in KBB³ § 1444 ABGB Rz 6; Holly in Kletečka/Schauer , ABGB ON 1.00 § 1444 Rz 17 mzN aus der Rsp; Dullinger in Rummel ³…
…Servitutsrechts konterkariert geradezu dessen gleichzeitige Einräumung, führt doch in der Regel ein Verzicht zum Verlust des davon betroffenen Rechts ( Griss in KBB 4 § 1444 ABGB Rz 1; Heidinger in Schwimann ABGB³ § 1444 ABGB RZ 1), dies im Gegensatz zur bloßen faktischen Nichtausübung ( Griss aaO Rz…
…verzichtet, aus den zutreffenden Erwägungen der Vorinstanzen nicht gefolgt werden. Es ist zwar in Lehre und Rechtsprechung anerkannt, daß ein Verzicht (eine Entsagung) nach § 1444 ABGB nicht nur ausdrücklich, sondern im Sinne des § 863 ABGB auch stillschweigend erfolgen kann (Klang[2] VI, 530; EvBl. 1977/125; 3 Ob 585/78…
…österreichischen Recht fremd (MietSlg. 16 073; EvBl. 1961/484; ÖBl. 1965, 121 u. v. a.). Rechtsverlust ist jedoch durch Verzicht (Entsagung) im Sinne des § 1444 ABGB möglich. In Rechtsprechung und Lehre ist anerkannt worden, daß ein solcher Verzicht nicht nur ausdrücklich, sondern gemäß § 863 ABGB auch stillschweigend erfolgen kann (ZfRV…
…aufgelöst (§ 1379 ABGB). Die Beklagte hat aber im Sommer 1978 auch nicht für die Zukunft bis zur Beendigung ihrer Berufstätigkeit im Sinne des § 1444 ABGB auf einen Teil des ihr laut Vergleich zustehenden Unterhaltsbetrages verzichtet. Zu einem ausdrücklichen Verzicht in dieser Hinsicht kam es schon deshalb nicht, weil zwischen den…
…Geldwirtschaft dann eben bezahlen. Bei einer solchen Sach- und Rechtslage müsse, wie der Oberste Gerichtshof bereits in der Entscheidung GlUNF. 7148 unter Heranziehung des § 1444 ABGB. ausgesprochen habe, dem Ausgedingsberechtigten die Befugnis zugestanden werden, sich mit dem Ersatz des Vertragsinteresses zu begnügen. Erforderlich sei nur, daß die fälligen Ausgedingsleistungen nicht rechtzeitig…
…Unterhaltsbetrages und der Abänderung des Vergleiches vom 4. Februar 1931 einverstanden sei. Jede ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung, einem Rechte zu entsagen, ist einschränkend auszulegen (§ 1444 ABGB.). Der Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung liegt nicht vor.…
…aber gefordert, daß sich die Rechtsverhältnisse, auf die sich der Verzicht bezieht, schon im vorhinein übersehen lassen (vgl. Klang 2. Aufl. VI 528 zu § 1444 ABGB.). Soweit das nicht der Fall ist, ist der Verzicht unwirksam. Die Feststellung des Erstrichters, die Gesellschafter der klagenden Partei hätten die strittige Klausel nur auf…
…“. Das Erstgericht bewilligt das Grundbuchsgesuch antragsgemäß. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Buchberechtigten Folge und wies das Grundbuchsgesuch ab. Der Verzicht (Entsagung; § 1444 ABGB) führe zum Erlöschen verzichtbarer Rechte. Er erfolge nach überwiegender Rechtsprechung und einem Teil der Lehre durch Vertrag und stelle daher ein Rechtsgeschäft dar (vgl 5…
…Untätigkeit des Gläubigers bedeutet im Allgemeinen keinen stillschweigenden Verzicht; ein Verzichtswille muss aus der Sicht des Begünstigten zweifelsfrei feststehen ( Heidinger in Schwimann ³ § 1444 ABGB Rz 8; Griss in KBB² § 1444 ABGB Rz 4). Die Argumente der Revision zu den bereits 2003 bestandenen Zweifeln an…
…RS0034122 [T2]), wobei dazu - nach der Rechtsprechung - bereits die widerspruchslose Annahme der Erklärung des Gläubigers durch den Schuldner genügt (Heidinger in Schwimann³ VI § 1444 ABGB Rz 4 mit Hinweis auf EvBl 1971/229 [= 1 Ob 16/71] in FN 20). Ob nach den Umständen des Einzelfalls ein Verzicht anzunehmen ist…
…Antragstellerin ihre Rechte als Pflichtteilsberechtigte entzogen wurden, zur berechtigten Beschwerde der Verweigerung einer Amtshandlung zur Schätzung und Inventarisierung, zur Beschwerde der Auslegung zum Verzicht (§ 1444 ABGB) eines durch Art 5 StGG geschützten Rechts, zur Beschwerde der Einräumung der Bindungswirkung zum Verzicht - da die schriftliche Abhandlungspflege als Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag - einem…
…Gebräuche unter Überlegung aller Umstände den zweifelsfreien Schluss auf den Verzichtswillen des Berechtigten ziehen durfte (1 Ob 1645, 1646/94; Griss in KBB 2 § 1444 ABGB Rz 4 mwN). Eine Verzichtserklärung auf das Anfechtungsrecht wegen Wuchers setzte demnach voraus, dass die Unterschrift der Klägerin unter die oben wiedergegebene Formulierung und ihr…
…§ 15 EKHG übersteigende künftige Ansprüche (zur Zulässigkeit des Verzichtes auf künftige Rechte vgl RIS-Justiz RS0033945, RS00333976 [T1 und 2]; Griss in KBB, § 1444 ABGB Rz 5) fehlt (vgl § 483 Abs 3 iVm § 513 ZPO; zum Erfordernis eines eindeutigen Anspruchsverzichtes: RIS-Justiz RS0039729, RS0039744; Lovrek in Fasching/Konecny…
…der Beklagten ist zulässig und berechtigt. Die Vorinstanzen haben Judikatur und Lehre zum Verzicht richtig dargestellt, im konkreten Fall aber unrichtig angewandt: 1. Nach § 1444 ABGB kann ein Gläubiger in Fällen, in denen er berechtigt ist, sich eines Rechts zu begeben, auf dieses Recht verzichten, wobei die überwiegende Rechtsprechung diesen Verzicht…
…sind, der Verzicht auf alle künftigen Schadenersatzansprüche im Rahmen eines Abfindungsvergleiches aber als grundsätzlich zulässig angesehen wird ( Dullinger in Rummel³ II/3 § 1444 ABGB Rz 4 Abs 2 [krit Ertl aaO § 1389 ABGB Rz 1 mwN]). Jedenfalls dann, wenn der Eintritt nicht vorhergesehener Folgen…
…Erklärung auf ihre Ersatzforderung gegen die Werkunternehmerin (GmbH) angerechnet und nicht etwa eine prozessuale Einschränkung der Aufrechnungseinrede vorgenommen. Die Entsagung (der Verzicht, Erlass) gemäß § 1444 ABGB stelle einen Erlöschungsgrund dar. Eine schlüssige Annahme des Verzichts sei im Vorbringen des Klägers in der Tagsatzung vom 26. April 2001 zu erblicken; aufgrund dieser…
…aus, dass die ordentliche Revision zulässig sei. Es übernahm die erstgerichtlichen Feststellungen und führte zur Rechtsrüge Folgendes aus: Grundsätzlich bedürfe der Verzicht nach § 1444 ABGB nicht jener Form, in der die Schuld begründet worden sei. Ob nachträgliche Änderungen der Vereinbarung in der gesetzlich vorgesehenen Form erfolgen müssen, richte sich nach…
…Fall entspricht es der stRsp, dass die Klagseinschränkung nicht als Klagerücknahme unter Anspruchsverzicht aufzufassen und daraus nicht bereits die materiellrechtliche Wirkung einer Entsagung iSd § 1444 ABGB abzuleiten ist (RIS-Justiz RS0033962, RS0039573 und RS0039593). Die Klagseinschränkung auf Kosten erfolgte ja nicht nach Prüfung des behaupteten Oppositionsgrunds, sondern deswegen, weil die Liegenschaftsexekution…
…verbücherte Liegenschaften anzusehen, so kann dem naheliegenderweise nicht gefolgt werden. Zur Rechtsbehauptung, die Beklagte habe sich „ihres Eigentumsrechts durch Verzicht (Entsagung) iSd § 1444 ABGB begeben“, kann auf die zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts, insbesondere dessen Bezugnahme auf § 863 ABGB, verwiesen werden. Was die Revisionswerber damit sagen wollen…
…nicht zwingend wie die Revisionswerberin meint - schenkungshalber (vgl 1 Ob 360/52 = RIS Justiz RS0024624). So anerkennen Griss (KBB 4 § 1444 ABGB Rz 3 mwN), Holly (in Kletečka/Schauer , ABGB ON 1.01 § 1444 Rz 13) Heidinger (in Schwimann , ABGB³ § 1444…
…deshalb der Annahme bedarf. Diese kann allerdings schlüssig erfolgen, auch der Verzicht als solcher ist als Verfügungsgeschäft nicht formpflichtig ( Griss in KBB² § 1444 ABGB Rz 2 und 6; RIS-Justiz RS0034030). Die Argumente der Klägerin zur Schenkung als Titel für den Verzicht und zur deshalb erforderlichen Notariatsaktform können…
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