§ 1090 Bestandvertrag. — ABGB
Der Vertrag, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, heißt überhaupt Bestandvertrag.
§ 33 GebG · GebG · Gebührengesetz 1957
§ 33 Gebührengesetz 1957
…1. amtliche Anweisungen; 2. Anweisungen von Unternehmern oder auf Unternehmer, unbeschadet der Bestimmungen der TP 22. Tarifpost 5 Bestandverträge (1) Bestandverträge ( §§ 1090 ff. ABGB ) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, nach dem Wert 1. im…
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