RS0020406 – OGH Rechtssatz
Die Vereinbarung der Überlassung einer Grundfläche, somit einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen ein bestimmtes Entgelt zwecks Errichtung eines Schiliftes alle Merkmale eines Bestandvertrages im Sinne des § 1090 ABGB.