8Ob68/06t—OGH Entscheidung
19. Juni 2006
…in Schwimann, ABGB³ § 1042 Rz 8; Rummel in Rummel, ABGB³ § 1042 Rz 8) ausgesprochen hat, dass für den Aufwandersatzanspruch nach § 1042 ABGB die gleiche Verjährungsfrist gilt, wie für den getilgten Anspruch des Leistungsempfängers gegen den Bereicherten. Warum diese Rechtsauffassung, der der erkennende Senat beitritt, hier nicht anwendbar…