§ 1002 Bevollmächtigungsvertrag.
§ 1002 Bevollmächtigungsvertrag. — ABGB
§ 1002 Bevollmächtigungsvertrag. — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1812
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12018731
Zuletzt nach Updates gesucht am
Der Vertrag, wodurch jemand ein ihm aufgetragenes Geschäft im Nahmen des Andern zur Besorgung übernimmt, heißt Bevollmächtigungsvertrag.
Entscheidungen 1.075
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Rechtssätze 223
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