Der Vertrag, wodurch jemand ein ihm aufgetragenes Geschäft im Nahmen des Andern zur Besorgung übernimmt, heißt Bevollmächtigungsvertrag.
§ 1002 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1002 Zwey u. zwanzigstes Hauptstück.
…Von der Bevollmächtigung und andern Arten der Geschäftsführung. Bevollmächtigungsvertrag. § 1002. Der Vertrag, wodurch jemand ein ihm aufgetragenes Geschäft im Nahmen des Andern zur Besorgung übernimmt, heißt Bevollmächtigungsvertrag.…
§ 265 Wirkungsbereich
…§ 265. (1) Die volljährige Person und ihr gewählter Erwachsenenvertreter haben eine Vereinbarung ( § 1002 ) zu schließen und dabei die Vertretungsbefugnisse des Erwachsenenvertreters festzulegen. (2) Die Vereinbarung über die gewählte Erwachsenenvertretung kann – ausgenommen die Vertretung vor Gericht – vorsehen…
§ 1151 Sechs u. zwanzigstes Hauptstück.
…einen anderen verpflichtet, so entsteht ein Dienstvertrag; wenn jemand die Herstellung eines Werkes gegen Entgelt übernimmt, ein Werkvertrag. (2) Insoweit damit eine Geschäftsbesorgung ( § 1002 ) verbunden ist, müssen auch die Vorschriften über den Bevollmächtigungsvertrag beobachtet werden.…
§ 3 FinStaG · FinStaG · Finanzmarktstabilitätsgesetz
§ 3 Abwicklung
…nach § 2 Abs. 1 Z 1 bis 3 und 6 an die ÖBAG als Bevollmächtigte des Bundes nach §§ 1002 ff ABGB zu übertragen. Die näheren Grundsätze für die Ausgestaltung der Maßnahmen, insbesondere Bestimmungen über ein Entgelt, sind vom Bundesminister für Finanzen mit der Übertragung der Durchführung…
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