JudikaturVwGH

Ra 2024/04/0009 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 2025

Die Glaubhaftmachung nach § 79a Abs 3 GewO 1994 hat das Ziel, der Behörde die Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit bestehender Tatsachenbehauptungen - somit der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der Tatsache, als Nachbar vor den Auswirkungen der Betriebsanlage nicht hinreichend geschützt zu sein - zu vermitteln (vgl. VwGH 25.6.2003, 2000/04/0092).

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