JudikaturVwGH

Ra 2023/22/0125 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2024

Fortgesetzte massive eheliche Gewalttaten stellen eine schwere Beeinträchtigung öffentlicher Interessen dar (VwGH 26.4.2018, Ra 2018/21/0052). Auf die Einleitung eines Strafverfahrens wegen der ehelichen Gewalttaten kommt es nicht an.