Ro 2023/13/0017 8 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der Familienbonus Plus ist mit dem Unterhaltsabsetzbetrag verknüpft. Für einen Monat, für den kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, steht dem Unterhaltsverpflichteten kein Familienbonus Plus zu. Für einen Monat, für den ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, steht der Familienbonus Plus hingegen - je nach Wahl der Beteiligten - entweder einer der beiden Personen (Familienbeihilfeberechtigte, Unterhaltsverpflichteter) zur Gänze oder aber diesen beiden Personen jeweils zur Hälfte zu.