JudikaturVwGH

Ro 2023/13/0012 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. September 2023

Bei einem Antrag auf "Rückerstattung" entrichteter Quellensteuern auf Grund von Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens handelt es sich um "Erstattungen" iSd § 2 lit. a Z 2 BAO oder "Rückzahlungen" (auch § 240 Abs. 3 BAO bezeichnet dies als "Rückzahlung" des zu Unrecht einbehaltenen Betrags; vgl. zur Heranziehung dieser Bestimmung im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen z.B. VwGH 30.6.2015, 2013/15/0266; vgl. dazu auch die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum AbgÄG 2022, 1534 BlgNR 27. GP 37: bislang verfahrensrechtliche Antragsgrundlage § 240 Abs. 3 BAO). Derartige Rückzahlungen oder Erstattungen sind nach § 241a BAO zurückzuzahlen, wenn sie ohne Rechtsgrund erlangt wurden.

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