Ra 2024/13/0068 3 – Vwgh Rechtssatz
Die Bestimmung des § 241a BAO entbindet nicht von der Notwendigkeit, über einen von einer Partei gestellten Antrag auf Rückerstattung von Kapitalertragsteuer durch Bescheid zu entscheiden (vgl. VwGH 20.9.2023, Ro 2023/13/0012).
…den Bescheiden vom 26.2.2024 überein. Zu identischen Fällen der Rückforderung gemäß § 241a BAO hat der VwGH, in Ro 2023/13/0012 , 20.09.2023 und VwGH, Ra 2024/13/0068 , 20.11.2024 die ersatzlose Aufhebung dieser Bescheide mit folgender Rechtsansicht bestätigt: "Es kann nicht abgeleitet werden, dass die Bestimmung des § 241a BAO von der Notwendigkeit…
…auch der erkennende Richter in das elektronische Abgabeninformationssystem hätte Einsicht nehmen können. Der VwGH hat den Beschluss sodann wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben (VwGH 29.5.2024, Ra 2024/13/0010). Da sich die Sachlage wesentlich und in entscheidungserheblicher Weise geändert habe, hätte für das BFG keine Bindungswirkung an die Rechtsanschauung des VwGH mehr gelten…
…nicht eindeutig ist, kann und muss (zunächst) die Begründung des Bescheides zur Deutung des Spruchs herangezogen werden (VwGH 18.12.2014, 2012/07/0233 ). Nach VwGH 21.10.2025, Ra 2024/15/0068 ist ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde als Ganzes zu beurteilen. Spruch und Begründung bilden eine Einheit; bestehen Zweifel über den Inhalt des Spruches, so ist zu…
…gleicht, das Verwaltungsgericht im gegenständlichen Fall dennoch anders entschieden hat und es damit von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abgewichen ist (vgl. VwGH 13.6.2025, Ra 2024/05/0133, Rn. 15, mwN). Diesem Erfordernis genügt die Zulässigkeitsbegründung der Revision, die auf die auf die „zitierte oberstgerichtliche Rechtsprechung“ zu…
…Gründe, die zur Zulässigkeit der Revision hätten führen können, aufzugreifen (vgl. VwGH 18.9.2025, Ra 2025/10/0136; 26.8.2025, Ra 2025/10/0068; 5.3.2025, Ra 2025/10/0011). 9 In der Zulässigkeitsbegründung der vorliegenden außerordentlichen Revision wird zunächst Folgendes ausgeführt: „Die Revision ist entgegen dem Ausspruch des LVwG…
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