JudikaturVwGH

Ra 2023/10/0012 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2023

Als Rechtsfrage des Unionsrechtes, welche - ihre Grundsätzlichkeit vorausgesetzt - die Zulässigkeit einer Revision an den VwGH begründen kann, kommt in Betracht, ob sich aus der Auslegung einer (Anwendungsvorrang genießenden) unionsrechtlichen Norm die Unanwendbarkeit einer konkreten innerstaatlichen Norm im Revisionsfall ergibt (vgl. VwGH 18.9.2015, Ro 2015/12/0005).

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