JudikaturVwGH

Ra 2023/10/0012 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2023

Nichtstattgebung - § 78 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 - Eine der Voraussetzungen für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist, dass die angefochtene Entscheidung einem Vollzug zugänglich ist (vgl. etwa VwGH 29.8.2001, AW 2001/05/0024, mwN). Ein Ausspruch, mit dem ein Begehren abgewiesen wurde, ist aber grundsätzlich keinem Vollzug zugänglich (vgl. etwa VwGH 3.6.2015, Ra 2015/06/0043, mwN).

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