Ro 2023/03/0031 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Dadurch, dass das VwG eine Beschwerde abweist, statt den verwaltungsbehördlichen Spruch in eine allenfalls gebotene Zurückweisung des verfahrenseinleitenden Antrags abzuändern, kann der Revisionswerber nicht in subjektiven Rechten verletzt worden sein (vgl. VwGH 28.2.2018, Ra 2016/10/0061, mwN).