Ra 2022/18/0219 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
In der "UNHCR Position on returns to Ethiopia" vom März 2022 ruft der UNHCR die Staaten dazu auf, Personen, die aus Gebieten stammten, welche von militärischen Aktionen oder Vertreibung betroffen oder instabil und unsicher seien, bis zur Stabilisierung der Situation, nicht in diese Gebiete abzuschieben. Er erachtete es außerdem unter den derzeitigen Umständen, dem fortdauernden Konflikt und der Gewalt in Teilen des Landes sowie der weit verbreiteten internen Vertreibung von Menschen und der ernsten humanitären Lage für nicht angemessen, Schutzsuchenden aus Äthiopien den internationalen Schutz auf der Basis einer IFA zu verweigern. Mit diesen Empfehlungen hat sich das BVwG hinreichend auseinanderzusetzen.