Ra 2022/15/0097 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Im Abgabenverfahren vor dem BFG gilt weder generell der Unmittelbarkeitsgrundsatz (vgl. VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0031, mwN) noch besteht ein unbedingtes Fragerecht der Parteien (vgl. VwGH 21.9.2016, 2013/13/0040), sondern ist nach § 166 BAO alles zu würdigen, was zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes geeignet und nach der Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist.