JudikaturVwGH

Ra 2022/15/0057 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2023

Das Gesetz stellt unzweifelhaft auf die Antragstellung der für den Familienbonus Plus Anspruchsberechtigten ab. Haben beide Anspruchsberechtige den Familienbonus Plus beantragt, steht jedem der Berechtigten nur mehr der anteilige Betrag zu. Ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO könnte - wie dies die Erläuterungen, durch den Verweis auf einen Antrag nach einem "vorangegangenen Bescheid" ausführen (vgl. 190 BlgNR 26. GP 10) - in einem Fall vorliegen, in welchem nach dem Ergehen des Einkommensteuerbescheides gegenüber dem einen Anspruchsberechtigten der zweite Anspruchsberechtigte ebenfalls einen Antrag auf Familienbonus Plus stellt.

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