Rückverweise
Wird das Berufsgruppenpauschale in Anspruch genommen, können Werbungskosten, soweit sie nicht in § 16 Abs. 3 letzter Satz EStG 1988 aufgezählt sind, nicht zusätzlich geltend gemacht werden. (hier: Aufwendungen für Vertretungskosten [§ 17 HBG] sind von der Pauschalierung umfasst.)