Ro 2022/13/0002 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Zurechnung von Dividenden nach Maßgabe des wirtschaftlichen Eigentums bei Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Gewinnausschüttung hängt nicht vom Wohnsitz oder von der Staatsangehörigkeit des Aktionärs ab. Das DBAbk mit den Vereinigten Arabischen Emiraten normiert in Art. 10 die Steuerbefreiung bestimmter Dividendenerträge. Aus dem DBAbk Vereinigte Arabische Emirate 2004 ergeben sich aber keine Regeln für die Zurechnung der Einkünfte.