Der VwGH hat hinsichtlich der Rechtsfrage nach der Zurechnung von Dividendenansprüchen in Zusammenhang mit einer Beteiligungsveräußerung ausgesprochen, dass Zurechnungssubjekt von Dividenden ist, wer im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien ist. Es kommt für die Zurechnung der Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft entscheidend auf die Mitwirkung bei der Verteilung des Reingewinns an (VwGH 28.6.2022, Ro 2022/13/0002, mwN).
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