Ra 2022/06/0018 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei dem vom Revisionswerber angegebenen Beweisthema, ob der Revisionswerber das in Rede stehende Objekt als Freizeitwohnsitz benutzt, handelt es sich um eine dem Zeugenbeweis nicht zugängliche Rechtsfrage (vgl. etwa VwGH 1.2.2017, Ra 2016/04/0151, mwN).