Ra 2022/06/0008 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die taxative Aufzählung der Nachbarrechte in § 26 Stmk BauG 1995 umfasst nicht die Frage, ob dem Bauansuchen auch die erforderliche Zustimmungserklärung der Miteigentümer beiliegt. Dem Miteigentümer kommt im Hinblick darauf, ob eine liquide Zustimmung der Grundeigentümer vorliegt, Parteistellung zu.