JudikaturVwGH

Ro 2022/05/0010 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Zivilrecht
11. Dezember 2024

Entsprechend der Möglichkeit des § 81 Abs. 6 vierter Satz BO, die Drittelvorgabe auf Antrag zu überschreiten, hat der VwGH bereits klargestellt, dass eine Verletzung von Nachbarrechten nur dann vorliegt, wenn eine Ausnahme gemäß § 81 Abs. 6 leg. cit. gewährt wird, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind (vgl. hierzu VwGH 24.6.2014, 2013/05/0168; sowie VwGH 24.2.2015, 2013/05/0129). Kann der Schutzbereich des Nachbarn betroffen sein, kommt ihm ein Mitspracherecht bezüglich der Voraussetzungen für die Ausnahmebewilligung zu (vgl. VwGH 27.08.2014, 2013/05/0009, mwN).

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