Rückverweise
Das aufgrund der Stellung als Asylberechtigter einhergehende Aufenthaltsrecht stellt ein solches dar, das einen Aufenthalt für die in § 2 Abs. 2 NAG genannten Zwecke erlaubt; das von Gesetzes wegen bestehende Aufenthaltsrecht als Asylberechtigter (§ 3 Abs. 4 AsylG 2005) entspricht auch den Kriterien einer Niederlassung im Sinn des § 2 Abs. 2 NAG (VwGH 15.12.2021, Ra 2021/20/0372).