JudikaturVwGH

Ra 2021/13/0156 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juni 2023

Eine zeitlich später erfolgte Genehmigung einer Ratenzahlung steht der Annahme, dass die Entrichtung der Abgabenschuld bei Eintritt der Fälligkeit aufgrund schuldhafter Pflichtverletzung unterblieben ist, nicht entgegen (vgl. VwGH 24.9.2008, 2007/15/0282).

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