Ra 2021/13/0156 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine zeitlich später erfolgte Genehmigung einer Ratenzahlung steht der Annahme, dass die Entrichtung der Abgabenschuld bei Eintritt der Fälligkeit aufgrund schuldhafter Pflichtverletzung unterblieben ist, nicht entgegen (vgl. VwGH 24.9.2008, 2007/15/0282).