Ra 2020/21/0205 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bedeutet die Weiterführung des gemeinsamen Familienlebens des Fremden mit seiner dauerhaft niedergelassenen Lebensgefährtin und den Kindern eine Wohnsitzverlegung der gesamten Familie, so ist dies in der Regel einerseits mit der Aufgabe der bisherigen Wohnung und der Berufstätigkeit in Österreich sowie dem Verlust der sozialen Anknüpfungspunkte und andererseits mit der Neugründung eines Haushalts und Suche nach einer Beschäftigung bzw. dem Schulbesuch in einem fremden Land verbunden (vgl. VwGH 22.8.2019, Ra 2019/21/0128).