JudikaturVwGH

Ro 2019/22/0005 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Mai 2020

Der Umstand, dass das VwG die rechtliche Beurteilung durch die belangte Behörde als unrichtig erachtet, rechtfertigt für sich genommen nicht eine Behebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs. 3 VwGVG 2014 (vgl. VwGH 17.9.2019, Ra 2019/22/0059).

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