Rückverweise
Das VwG und zuvor die Verwaltungsbehörde haben die für eine Erlassung eines Waffenverbots nach dem WaffG 1996 vorgegebenen Kriterien eigenständig zu beurteilen, was freilich ein mangelfreies Ermittlungsverfahren verlangt und damit eine vollständige Beweiserhebung voraussetzt (VwGH 22.11.2017, Ra 2017/03/0031, mwH).