JudikaturVwGH

Ra 2017/21/0151 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 2017

An dem von einem Fremden gestellten Antrag auf Ausstellung einer Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts (Anmeldebescheinigung oder Aufenthaltskarte) hat sich allenfalls ein behördliches Vorgehen nach § 55 Abs. 3 NAG 2005 anzuschließen. Dass sich der Fremde im Ausland befindet, macht diesen Weg nicht unmöglich (vgl. VwGH 20.8.2013, 2012/22/0039).

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