Ra 2017/21/0151 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
An dem von einem Fremden gestellten Antrag auf Ausstellung einer Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts (Anmeldebescheinigung oder Aufenthaltskarte) hat sich allenfalls ein behördliches Vorgehen nach § 55 Abs. 3 NAG 2005 anzuschließen. Dass sich der Fremde im Ausland befindet, macht diesen Weg nicht unmöglich (vgl. VwGH 20.8.2013, 2012/22/0039).