JudikaturVwGH

Ra 2017/17/0015 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 2018

Die Zustellung einer Mahnung zur Bezahlung einer Geldstrafe unter Hinweis auf ein erlassenes Straferkenntnis (oder eine erlassene Strafverfügung) bewirkt nicht den Wegfall des Hindernisses, das der Einbringung eines Rechtsmittels gegen dieses Straferkenntnis (oder die Strafverfügung) entgegensteht, weil dadurch nicht die für eine Wiedereinsetzung maßgebenden Umstände bekannt wurden (vgl. VwGH 13.9.1999, 97/09/0134; 17.5.1991, 90/06/0148; 22.10.1990, 90/19/0314; jeweils mwN).

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