JudikaturVwGH

Ro 2014/16/0066 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
16. Oktober 2014

Ein langer Zeitabstand zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld oder der Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin einerseits und der bescheidmäßigen Inanspruchnahme zur Haftung andererseits ist zweifellos ein Umstand, den die Abgabenbehörde bei der Inanspruchnahme zur Haftung im Sinne des Ermessens nicht außer Betracht lassen darf (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 3. September 2008, 2006/13/0159, VwSlg 8363 F/2008).

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